Weisung zum Handel (30.04.2025)
Weisung zum Handel an der BX Swiss AG Datum des Inkrafttretens: 30. April 2025
1 Zweck und Geltungsbereich
1.1. Diese Weisung stützt sich auf das Handelsreglement der BX Swiss AG (BX) und enthält ausführende Bestimmungen.
1.2 Die Handelsparameter werden nach Handelsmodell und Produktgruppen im Anhang
festgelegt.
2 Börsentag und Handelsphasen
2.1. Der Handelskalender wird von der BX festgelegt und auf der BX Webseite veröffentlicht.
2.2. Die Handelsphasen und Handelszeiten werden nach Handelsmodell oder Produktgruppe festgelegt.
2.3 Ein Börsentag setzt sich aus folgenden Handelsphasen zusammen:
a) Vorhandelsphase: Laufende Auftragserfassung ohne Matching.
b) Markteröffnung: Der Markt wird mit dem im Handelsmodell vorgesehenen Eröffnungsverfahren eröffnet.
c) Laufender Handel: Nach der Markteröffnung beginnt der laufende Handel. Aufträge werden laufend zusammengeführt (Matching).
d) Handelsschluss: Der Markt wird mit dem im Handelsmodell vorgesehenen Schliessungsverfahren geschlossen. Nach Handelsschluss beginnt der nächste Börsentag.
e) Nachhandelsphase: Es sind Auftragsänderungen, Löschungen und Auftragserfassung Good Till Date möglich.
f) Geschlossen: Nur sehr beschränkte Tätigkeiten sind erlaubt wie Systemabfragen, Löschung von Aufträgen oder Corporate Actions. Bei bestimmten Corporate Actions wie Aktiensplits werden offene Aufträge gelöscht.
g) Handelsunterbruch: Der Handel kann aus regulatorischen oder technischen Gründen unterbrochen werden.
3 Handelsunterbrechungen und Handelsaussetzungen
3.1. Mögliche Handelsunterbrechungen (Circuit Breakers) und Handelsaussetzungen werden nach Handelsmodell oder Produktgruppe festgelegt.
4 Kursabstufungen und Schlusseinheiten
4.1. Kursabstufungen (Tick Size und Price-Step) und kleinste Handelbare Menge (Schlusseinheit) werden je nach Handelsmodell oder Produktgruppe festgelegt.
5 Aufträge und Quotes
5.1. Ein Auftrag (Order) ist gemäss Ziff. 14.1 des Handelsreglements eine verbindliche Offerte, eine bestimmte Anzahl eines Instruments zu einem unlimitierten oder limitierten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. BX unterstützt zwei Auftragsformen
a) Limit Order (LO): Auftrag, der zur angegebenen Preislimite oder besser ausgeführt werden soll. b) Market Order (MO): Unlimitierter Auftrag, der zum nächstbesten Preis im Markt ausgeführt werden soll. 5.2. Die maximale Gültigkeit eines Auftrags wird nach Handelsmodell oder Produktgruppe festgelegt. Bei Verfall werden die Aufträge gelöscht. BX unterstützt folgende Auftragsformen, wobei BX Auftragsformen nach Handelsmodell, Produktgruppe oder Auftragsbetrag einschränken oder erweitern kann:
a) Good for day: Gültig für den Börsentag. Der Auftrag bleibt bis zum Ende des Börsentags im Auftragsbuch. b) Good till date/time: Der Auftrag verfällt am angegebenen Zeitpunkt und bleibt bis dahin, ausser er wird ausgeführt, im Auftragsbuch. c) Fill or Kill (FOK): Sofortige, vollständige Ausführung eines Market oder Limit Orders. Wird der Auftrag nicht vollständig ausgeführt, wird er automatisch gelöscht. FOK werden nicht im Auftragsbuch angezeigt. Ein FOK kann ausschliesslich während des laufenden Handels und ohne Gültigkeitsdauer eingegeben werden und kann nach der Eingabe nicht mehr geändert werden. d) Immediate or Cancel (IOC): Sofortige Ausführung eines Market oder Limit Orders. Nicht ausgeführte Teile eines IOC werden ohne Aufnahme in das Auftragsbuch gelöscht. Ein IOC kann ausschliesslich während des laufenden Handels und ohne Gültigkeitsdauer eingegeben werden und kann nach der Eingabe nicht mehr geändert werden. 5.3. Ein Auftrag kann gegen eine Vielzahl von anderen Aufträgen zu unterschiedlichen Kursen ausgeführt werden (Teilausführungen).
5.4. Der Quote (Q) ist die gleichzeitige Eingabe eines limitierten Kauf- und Verkaufspreises durch einen Market Maker. Je nach Handelsmodell oder Produktgruppe kann der Quote eine verbindliche oder unverbindliche Offerte sein.
5.5. Der Tradable Quote (TQ) ist eine unverbindliche gleichzeitige Eingabe eines limitierten Kauf- und Verkaufspreises, die auch als Richtwert zur Bestimmung der Quote Boundaries dient. Tradable Quotes haben eine feste Gültigkeitsdauer, die nach Produktgruppe unterschiedlich festgelegt werden kann.
6 Handel mit Aktien, übrige Beteiligungspapiere und Fondsanteile
6.1. Aktien, übrige Beteiligungspapiere und Fondsanteile werden per Stück gehandelt.
6.2 Ausschüttungen und andere anhaftende Rechte und Pflichten werden gemäss den
Vorschriften für Clearing und Settlement und den Usanzen gehandhabt.
6.3. Im Fall einer sofortigen Sistierung oder Streichung des Handels eines Fonds infolge Einstellung der Rücknahme bzw. Ausgabe der Anteile seitens der Fondsgesellschaft kann von einer der Parteien die Rückabwicklung des Geschäfts beantragt werden. Die
Marktsteuerung entscheidet abschliessend über allfällige Rückabwicklungen. Die Rückabwicklung muss am gleichen Clearingtag möglich sein und ist gebührenpflichtig.
7 Handel mit Bezugsrechten
7.1. Bei Kapitalveränderungen mit Bezugsrecht, können die Bezugsrechte ab dem Ex-Tag getrennt gehandelt werden. Bezugsrechte sind letztmals am Börsentag vor Zeichnungsschluss handelbar.
8 Handel in Anleihen
8.1. Anleihen werden in Prozenten des Nominalwertes gehandelt. Der Handel per Stück in besonderen Situationen bleibt vorbehalten.
8.2. Marchzins, Coupons und besondere Situationen werden gemäss den Vorschriften für Clearing und Settlement und den Usanzen gehandhabt.
9 Handel in Derivaten
9.1. Derivate werden per Stück oder in Prozenten des Nominalwertes gehandelt.
9.2. Marchzins, Coupons und besondere Situationen werden gemäss Vorschriften für Clearing und Settlement und Usanzen gehandhabt.
9.3. Derivate sind letztmals am Verfallstag handelbar.
9.4. Derivate, die einen Verfallspreis vorsehen, werden spätestens bis zum entsprechenden Verfall gehandelt.
10 Handelsmodell BX L1 (NGM)
10.1. L1 ist ein Order Book Crossing Handelsmodell mit der Möglichkeit, für einzelne Instrumente eine Quote Validation oder einen Order Protection Mode zu konfigurieren. Aufträge werden laufend im Auftragsbuch aufgenommen und nach Preis- Zeit Priorität zusammengeführt (Matching).
10.2. Die Handelszeiten werden nach Segment und Produktgruppe festgelegt.
10.3 Im Handelsmodell BX L1 werden folgende Auftragsformen entgegengenommen:
a) Limit Order (LO)
b) Market Order (MO)
c) Immediate or Cancel (IOC)
d) Fill or Kill (FOK)
e) Quote (Q), über eine getrennte Schnittstelle
f) Market Maker Quote (MMQ), für einen einzigen Designated Market Maker pro Instrument, über eine getrennte Schnittstelle.
10.4. Market Maker Quotes unterscheiden sich von Quotes dadurch, dass sie als solche ausgewiesen werden und bei der Auftragszusammenführung in der Regel als passiv betrachtet werden.
10.5. Eine Quote Validation kann für einen einzigen Market Maker pro Instrument vorgesehen werden. Sollte bei offenem Markt und aktivierter Quote Validation ein Auftrag mit einem Market Maker Quote zusammengeführt werden können, wird der Auftrag in eine Schlange gesetzt. Gelöschte oder suspendierte Aufträge werden unverzüglich von der Schlange genommen. Wenn eine Auftragsänderung eine Prioritätsänderung verursacht, wird der veränderte Auftrag an das Ende der Schlange gesetzt. Sobald ein Auftrag in eine leere Schlange gesetzt wird, wird dem Market Maker unverzüglich ein Quote Request gesendet, wobei der Market Maker keine Information über den Auftrag erhält (Preis, Typ, Menge). Der Market Maker muss dem Quote Request innerhalb eines vorgesehenen Zeitfensters antworten, ansonsten wird der Quote gelöscht.
10.6. Bei Eingang eines im Preis veränderten Quotes (Quote Update) wird der neue Preis ausgeführt, ansonsten werden alle Aufträge ausgeführt und die Schlange geleert. Der Quote Update wird zuerst gegen das Auftragsbuch und danach gegen die Schlange ausgeführt.
10.7. Während des laufenden Handels werden Aufträge bei gleichem oder besserem Preis automatisch zusammengeführt. Offene Aufträge werden im Auftragsbuch eingetragen. Aufträge werden nach Preis-Zeit Priorität verarbeitet (Quotes werden aus Sicht der Priorität wie zwei unabhängige Aufträge behandelt).
10.8. In einer Auktion werden die Aufträge grundsätzlich nach der folgenden Priorität zusammengeführt:
a) Preis
b) Zeit
10.9. Market Orders geniessen während Auktionen eine höhere Priorität als Limit Orders. Daher haben Market Orders während Auktionen auch bei einem geringeren Preis eine höhere Priorität. Zum Schluss haben Aufträge mit älterem Zeitstempel eine höhere Priorität. Die Zeitpriorität wird folgendermassen aktualisiert:
a) Neuer Auftrag: Zeitpriorität zugewiesen;
b) Veränderter Auftrag: Wenn der Preis verändert oder die ausgestellte Menge erhöht wurde, wird die Zeitpriorität geändert, ansonsten unverändert;
c) Refill eines Reserve Orders: Wird wie ein veränderter Auftrag behandelt, d.h. wenn die aufgezeigte Menge erhöht wird, wird die Priorität geändert, ansonsten unverändert.
d) Beim Zusammenführen von Aufträgen des gleichen Handelsteilnehmers bei einem Reserve Order wird die verborgene Menge zuvor verringert, mit positivem Einfluss auf die Zeitpriorität, da die ausgewiesene Menge nicht wiedergefüllt werden muss.
10.10. Alle Instrumente können mit einer Kursabstufung von drei Nachkommastellen gehandelt werden. Die Kursabstufung und die Schlusseinheiten werden nach Produktgruppe im Anhang geregelt. Bei Änderungen der Tick-size werden sämtliche Aufträge und Quotes gelöscht.
10.11. Am Ende einer Auktion (Opening Auction, Closing Auction, Circuit Breaker Auction oder Order Protection Auction) wird ein Equilibrium Price nach dem Meistausführungsprinzip berechnet. Sollte es mehr als einen Preis bzw. ein Intervall an Preisen geben, wird der Preis nach der folgenden Regel ermittelt:
a) bei Verkaufsüberhang: der niedrigste Preis des Intervalls;
b) bei Kaufüberhang: der höchste Preis des Intervalls;
c) ansonsten der aufgerundete Mittelpreis.
10.12. Sollte der Order Protection Mode aktiviert sein, wird der Equilibrium Preis immer zwischen dem Market Marker Kauf- und Verkaufspreis liegen.
10.13. Der Eröffnungspreis, der Schlusspreis (für die Produktgruppen, die eine Closing Auktion vorsehen) und der neue Referenzpreis bei einer Circuit Breaker Auction werden mit dem Equilibrium Price ermittelt. Während der Auktion, kann der Equilibrium Price mit kumulierten Kauf- und Verkaufsmengen angezeigt werden.
10.14. Wird für ein Instrument der Order Protection Mode aktiviert, so können Abschlüsse nur bei Vorliegen eines zweiseitigen Quotes des Market Makers erfolgen. Ist ein solcher nicht vorhanden, wird der Handel unterbrochen und eine Order Protection Auction ausgelöst. Eine Order Protection Auction läuft analog einer Opening Auction ab. Die Order Protection Auction endet mit einem Uncross sobald der Market Maker einen zweiseitigen Quote stellt. Kein Uncross erfolgt hingegen, wenn der Order Protection Mode deaktiviert wird, die Handelsphase von Open in eine andere Handelsphase übergeht oder ein Knock-out, Buyback oder Distribution Sub-Status eintritt.
10.15. Der Referenzpreis dient als Vergleichswert, insbesondere für die Berechnung des Eröffnungskurses bzw. bei Handelsunterbrechungen (Circuit Breakers).
10.16 In der Vorhandelsphase (Pre-Open)
a) werden Marktstatistiken zurückgesetzt;
b) werden Aufträge von Handelsteilnehmern entgegengenommen;
c) kann in einem Instrument zur Orientierung laufend ein theoretischer Eröffnungspreis (Equilibrium Price) berechnet und angezeigt werden;
d) kann in einem Instrument, bei einer nach Produktgruppe vorgesehenen Abweichung des theoretischen Eröffnungskurses vom Referenzpreis, eine verzögerte Eröffnung vorgesehen werden;
e) werden gemeldete Off-Trades publiziert.
10.17 Bei Markteröffnung (Opening, Opening Auction)
a) werden die Auftragsbücher in zufälliger Reihenfolge geöffnet;
b) erfolgt für Aufträge im Auftragsbuch eine Auktion (Opening Auction) nach dem Meistausführungsprinzip;
c) ist der Eröffnungskurs der Preis, zu welchem das höchste ausführbare Auftragsvolumen und der niedrigste Überhang bestehen.
10.18 Während des laufenden Handels (Open):
a) stellen Handelsteilnehmer Aufträge in das Auftragsbuch. Bei Auftragsänderungen wird der bestehende Auftrag gelöscht und der geänderte Auftrag als neuer Auftrag behandelt, d.h. mit einem neuen Zeitstempel versehen und neu eingeordnet;
b) werden Aufträge nach dem Prinzip der Preis-Zeit Priorität in einem oder mehreren Teilen zu gleichen oder zu unterschiedlichen Preisen ausgeführt;
c) kann der Handel eines Instruments ausgesetzt oder unterbrochen werden;
d) kann der Handel einer Produktgruppe oder des gesamten Markts unterbrochen werden;
e) kann der Handel eines Instruments, bei der nach Produktgruppe und Kurs vorgesehenen Preisabweichung vom Referenzpreis, unterbrochen werden (Circuit Breakers);
f) wird der Handel nach Handelsunterbrechungen für Aufträge im Auftragsbuch mit einer Auktion nach Meistausführungsprinzip wiederaufgenommen;
g) werden gemeldete Off-Trades publiziert;
h) wird der Referenzpreis durch den letztbezahlten Kurs aktualisiert.
10.19 Bei Handelsschluss (Closing, Closing Auction)
a) kann je nach Produktgruppe eine Schlussauktion (Closing Auction) vorgesehen werden;
b) wird der laufende Handel eingestellt;
c) das BX Börsensystem in die Nachhandelsphase gesetzt.
10.20 In der Nachhandelsphase (Post-Open):
a) Auftragserfassung möglich
b) Auftragsänderungen und Löschungen möglich
c) finden keine Abschlüsse statt;
d) werden verfallene Aufträge gelöscht;
10.21 Bei geschlossenem Markt (Closed):
a) werden Marktstatistiken erstellt;
b) werden Corporate Action ausgeführt.
10.22. Volatilitätsunterbrüche (Circuit Breakers) unterbrechen automatisch den Handel in einem Instrument, wenn eine bestimmte Preisgrenze erreicht oder überschritten wird. Die Preisgrenze wird je nach Produktgruppe als Prozentsatz festgelegt. Bei Eintreten eines Circuit Breakers beginnt eine Circuit Breaker Auction. Fill-or-kill Aufträge, die eine
Preisgrenze überschreiten, werden zurückgewiesen, ohne einen Circuit Breaker auszulösen. Es gibt zwei Formen von Circuit Breakers:
a) Static Circuit Breaker: Der Referenzpreis ist der Kurs der letzten Call Auction. Sollte kein Eröffnungskurs vorhanden sein, wird der Schlusskurs des Vortags benutzt. Sollte kein vorheriger Schlusskurs vorhanden sein, wird der erste gehandelte Kurs verwendet. Sollte es bei der Circuit Breaker Auction zu keinem Abschluss kommen, wird der letztbezahlte Kurs des Tages als neuer Referenzpreis verwendet.
b) Dynamic Circuit Breaker: Der Referenzpreis ist der letztbezahlte Kurs des Tages. Sollte an diesem Tag noch kein Abschluss vorhanden sein, wird der Referenzpreis nicht festgelegt. Der neue Referenzpreis ist der Kurs nach vollständiger Ausführung der Circuit Breaker Auction. Sollte aus der Circuit Breaker Auction kein Abschluss hervorgehen, wird der Referenzpreis nicht geändert.
10.23. Die Vorhandelskontrolle (Pre-Trade Control) ist eine Vorrichtung zur automatischen Zurückweisung von Aufträgen (ausser Market Maker Quotes), wenn der Preis, Menge oder Wert (Preis x Menge) einen bestimmten Wert überschreiten. Die Preisgrenze wird als Prozentsatz über oder unter den anwendbaren Referenzpreis berechnet. Die Menge- oder Wertgrenze ist ein fixer Wert. Preis- und Wertgrenzen können nach Instrument oder Produktgruppe festgelegt werden.
10.24. Jede Teilnehmerverbindung (Account) hat eine vorbestimmte Datendurchsatzbeschränkung (Throughput Limit), welche die Anzahl Nachrichten pro Sekunde (Zeitintervall) beschränkt. Wird die Throughput Limit überschritten, werden die überschüssigen Nachrichten für den Rest des Zeitintervalls in die Schlange gesetzt. Zu Beginn eines neuen Zeitintervalls wird der Zähler zurückgesetzt und die Verarbeitung der Nachrichten fortgesetzt.
11 Handelssegmente und Produktgruppen
11.1. Die BX teilt die Instrumente den einzelnen Segmenten und Produktgruppen zu.
11.2. Die BX legt die Einzelheiten zu den einzelnen Segmenten und Produktgruppen in den Anhängen zu dieser Weisung fest. Die Anhänge sind integrierte Bestandteile dieser Weisung.
11.3. Die BX bestimmt bei der Zulassung, mit welchem Handelsmodell ein Instrument gehandelt wird und in welchem Segment und in welcher Produktgruppe es aufgenommen wird. Die Zuteilung kann jederzeit nach eigenem Ermessen oder auf Antrag des Emittenten oder Market Makers geändert werden.
11.4. Die BX führt folgende Handelssegmente und Produktgruppen, wobei "börsennotiert" eine von einem Emittenten veranlasste Zulassung zum regulierten Markt (auf Deutsch: "Kotierung") und "gesponsert" eine von einem sponsernden Market Maker veranlasste Zulassung zum Handel bedeutet:
Aktien
A. Segment SME1 Main Market, Produktgruppe "Primärkotierte Gesellschaften"
B. Segment SME Main Market, Produktgruppe "Doppelkotierte Gesellschaften"
C. Segment SME Main Market, Separate Handelslinie
D. Segment SME Main Market, Handel von Bezugsrechten
E. Segment Sponsored Shares
Kollektive Kapitalanlagen (Anlagefonds, ETFs)
F. Segment Listed ETFs
G. Segment Sponsored ETFs
H. Segment Listed Funds
I. Segment Sponsored Funds
J. Segment Sponsored QIF-KKA (kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger)
Strukturierte Produkte
K. Segment Listed AMCs
L. Segment deriBX (Structured Products)
M. Segment Listed ETPs
N. Segment Sponsored ETPs
Anleihen
O. Segment Sponsored Bonds
P. Segment Listed Bonds
12 Gebühren
12.1. Die BX regelt die für den Handel auf ihrer Plattform anfallenden Gebühren in der Gebührenordnung der BX Swiss AG.
13 Schlussbestimmungen und Gültigkeit
13.1. Diese Weisung wurde von der Regulierungsstelle angenommen und tritt am 30. April 2025 in Kraft.
13.2. Sie ersetzt vollständig die zuletzt per 13. Februar 2023 geänderte Version der Weisung.
1 SME = small and medium-sized enterprises
Anhang A – Primärkotierte Gesellschaften (Segment SME Main Market)
Produkte ausschliesslich an der BX kotierte Aktien Market Making BX organisiert kein Market Making Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufungen Kurswert (CHF) Kursabstufung (CHF) 0.01 bis 9.99 0.01 10.00 bis 99.95 0.05 100.00 bis 249.90 0.10 250.00 bis 499.75 0.25 500.00 bis 999.50 0.50 1‘000.00 bis 4‘999.00 1.00 Schlusseinheit 1 Stück Handelsunterbruch Nur bei Instrumenten mit Kurswert > 10.00 CHF (Circuit Breakers) a. Delayed opening 15 Minuten bei Abweichung theoretischer Eröffnungskurs zum Referenzpreis 10% b. Stop Trading 15 Minuten bei Kursschwankungen >10% Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. Antrag des Emittenten Börsenpflicht Keine
Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5
Besondere keine
Anhang B – Doppelkotierte Gesellschaften (Segment SME Main Market)
Produkte BX und SIX doppelkotierte Aktien Market Making Designated Market Maker (DMM), nach Best-Effort (ohne Verpflichtung durch BX) Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit 1 Stück, DMM kann nach Instrument Ausnahmen vorsehen Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse (SIX);
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse (SIX), die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht Keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang C – Separate Handelslinie (Segment SME Main Market)
Produkte Separate Handelslinie für
Rückkauf eigener Beteiligungspapiere
öffentliches Kaufangebot
öffentliches Umtauschangebot Für eine separate Handelslinie ist eine zusätzliche ISIN erforderlich. Market Making - Handelsphasen wie Primärkotierte Auftragsformen wie Primärkotierte
Bei einem Rückkauf darf ausschliesslich der für den Rückkauf verantwortliche Teilnehmer im Auftrag der Gesellschaft Kaufaufträge eingeben. Der angebotene Geldkurs darf gemäss der Regeln der Übernahmekommission (UEK) nicht mehr als 5% vom Geldkurs auf der ersten Linie abweichen.
Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann jeder Teilnehmer Kauf- und Verkaufsaufträge eingeben. Unzulässig sind Kaufaufträge im Auftrag des Anbieters mit einem Geldkurs über dem öffentlichen Kaufangebotspreis und Verkaufsaufträge im Auftrag des Anbieters.
Bei einem öffentlichen Umtauschangebot kann jeder Teilnehmer Kauf- und Verkaufsaufträge eingeben. Unzulässig sind Kaufaufträge im Auftrag des Anbieters mit einem Geldkurs über dem entsprechenden Gegenwert der zum Tausch angebotenen Effekten und Verkaufsaufträge im Auftrag des Anbieters. Kursabstufung gemäss Primärkotierte Schlusseinheit gemäss Primärkotierte Handelsunterbruch nach Ermessen der BX Handelsaussetzung nach Ermessen der BX Börsenpflicht Alle Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms sind zwingend über die zweite Handelslinie abzuwickeln. Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP, die Abwicklung erfolgt manuell Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere Die Marktsteuerung überwacht den Handel in der separaten Handelslinie. Bei Bestimmungen Verletzung der Auftragseinschränkungen wird ein Mistrade auch ohne Einverständnis der Parteien bis spätestens Markteröffnung des darauffolgenden Handelstags gesprochen. Bei Rückkaufangeboten wird auf die besonderen Bestimmungen von der Übernahmekommission (UEK) hingewiesen.
Anhang D – Handel von Bezugsrechten (Segment SME Main Market)
Produkte Bezugsrechte auf BX kotierte Aktien Für den Handel von Bezugsrechten ist eine zusätzliche ISIN erforderlich. Market Making kein Market Making Handelsphasen wie Primärkotierte Auftragsformen wie Primärkotierte Kursabstufung gemäss Primärkotierte Schlusseinheit gemäss Primärkotierte Handelsunterbruch nach Ermessen der BX Handelsaussetzung nach Ermessen der BX Börsenpflicht Keine Meldefristen keine CCP keine CCP, die Abwicklung erfolgt manuell. Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere Keine
Anhang E – Segment Sponsored Shares
Produkte Nicht an der BX kotierte Aktien Handelsmodell BX L1 Market Making Designated Market Maker, verpflichtet sich vertraglich dazu während 95% der offiziellen Handelszeiten je nach Kategorie des Instruments zur Einhaltung von
maximaler Spreads zwischen 1 – 10%; sowie
minimaler geld- und briefseitigen Volumina im Gegenwert von je CHF 10‘000 – 100‘000.
Handelswährung in CHF/EUR/USD/GBP
Die einzuhaltenden maximalen Spreads sowie minimalen Volumina richten sich nach der Index-Zugehörigkeit der jeweiligen Aktie:
Instrument Minimum Maximum* Kategorie Index Volumen (CHF) Spread (%) Australia S&P / ASX All Ordinaries 10‘000 5.00% Austria ATX 20 20‘000 3.00% Belgium BEL20 30‘000 3.00% Czech Republic PX Index 10‘000 5.00% Denmark OMX Copenhagen 20 30‘000 3.00% Estonia OMX Tallinn 18 10‘000 5.00% Finland OMX Helsinki 30‘000 3.00% Germany DAX 30 100‘000 1.00% Germany MDAX 25‘000 3.00% Germany SDAX, TECDAX 10‘000 5.00% Greece ASE 20 10‘000 5.00% Hong Kong Hang Seng 20‘000 5.00% Hungary BUX 14 15‘000 5.00% Ireland ISEQ 20 20‘000 3.00% Latvia IMX Riga 15‘000 5.00% Netherlands AEX Amsterdam 25 50‘000 3.00% Poland WIG 30 20‘000 5.00% Portugal PSI 20 50‘000 3.00% Spain IBEX 35 50‘000 3.00% Sweden OMX Stockholm 30 50‘000 3.00% Switzerland SMI 20 60‘000 1.00% United Kingdom FTSE 100 50‘000 3.00% USA Dow Jones Industrial 50‘000 3.00% Übrige Aktien 10‘000 10.00% * Der maximale Spread (in Prozent) berechnet sich zusätzlich zum Heimatmarkt- Spread.
Für Instrumente, die an der Heimatbörse einen Referenzpreis von umgerechnet < CHF 5.00 oder eine unzureichende Liquidität aufweisen, verpflichtet sich der Designated Market Maker vertraglich dazu während 95% der offiziellen Handelszeiten zur Einhaltung von minimalen geld- und briefseitigen Volumina im Gegenwert von je CHF 1‘000.
Sofern für ein Instrument nur ein Referenzmarkt existiert, besteht für den Designated Market Maker die Pflicht zur Sicherstellung eines liquiden Marktes gemäss den Vorgaben hiervor nur während der Handelszeit dieses Referenzmarktes. In der übrigen Zeit kann der Designated Market Maker handelbare Preise im Rahmen des 1.5x-fachen Maximum Spreads stellen.
Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit 1 Stück, DMM kann nach Instrument Ausnahmen vorsehen Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse;
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht Keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere Keine
Anhang F – Segment Listed ETFs
Produkte an der BX kotierte ETFs Handelsmodell BX L1 Market Making Market Maker (MM), verpflichtet sich bei ETFs vertraglich dazu auf monatlicher Basis während mindestens 90% der offiziellen Handelszeiten der BX die maximalen Spreads und Mindestvolumina gemäss Annex ETF-Spreads2 einzuhalten. • Handelswährung in CHF/EUR/USD/GBP
keine generelle Market Making Verpflichtung bei Anlagefonds Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit 1 Stück, MM kann nach Instrument Ausnahmen vorsehen Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des MM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse;
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht Keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere Keine
2 Abrufbar über die Webseite der BX Swiss unter https://www.bxswiss.com/regulatory-information.
Anhang G – Segment Sponsored ETFs
Produkte nicht an der BX kotierte ETFs Market Making Designated Market Maker, verpflichtet sich vertraglich dazu während 90% der offiziellen Handelszeiten zur Einhaltung von
maximaler Spreads von 3%; sowie
minimaler geld- und briefseitigen Volumina im Gegenwert von je CHF 25‘000.
Handelswährung in CHF/EUR/USD/GBP Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit 1 Stück, DMM kann nach Instrument Ausnahmen vorsehen Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse;
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang H – Segment Listed Funds
Produkte an der BX kotierte kollektive Kapitalanlagen Market Making keine generelle Market Maker Verpflichtung bei Anlagefonds Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit Die kleinste handelbare Einheit wird von der BX Swiss pro Instrument festgelegt und zusammen mit den Stammdaten publiziert. Handelsunterbruch / a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX Handelsaussetzung b. auf Antrag des Emittenten Börsenpflicht Nein Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP kein CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang I – Segment Sponsored Funds
Produkte nicht an der BX kotierte kollektive Kapitalanlagen Market Making Designated Market Maker verpflichtet sich vertraglich zur Einhaltung:
Maximum Spread von 3%;
Mindestvolumen bei Geld- und Briefseite im Gegenwert von CHF 50‘000
Diese Parameter müssen während 95% der Handelszeiten (monatlich gemessen) erfüllt werden. Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit 1 Stück, DMM kann nach Instrument Ausnahmen vorsehen Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei c. Handelsaussetzung an der Heimatbörse; d. Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen; ▪ Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht keine Meldepflichten gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP kein CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang J – Sponsored QIF-KKA (kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger)
Produkte nicht an der BX kotierte kollektive Kapitalanlagen, die sich ausschliesslich für qualifizierte Anleger eignen Handelsmodell BX L1 Market Making Designated Market Maker verpflichtet sich vertraglich zur Einhaltung:
Maximum Spread von 3%;
Mindestvolumen bei Geld- und Briefseite im Gegenwert von CHF 50‘000
Diese Parameter müssen während 90 % der Handelszeiten (monatlich gemessen) erfüllt werden. Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufungen 0.001 Schlusseinheit 1 Stück, DMM kann nach Instrument Ausnahmen vorsehen Handelsunterbruch / a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX Handelsaussetzung b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei c. Handelsaussetzung an der Heimatbörse; d. Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen; e. Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP kein CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5
Besondere Ausschliesslich Handelsteilnehmer mit Sitz in der Schweiz oder der EU können im Bestimmungen Segment Sponsored QIF-KKA Gegenpartei des Designated Market Maker sein
Anhang K – Segment Listed AMCs (Actively Managed Certificates)
Produkte An der BX kotierte Tracker Zertifikate (EUSIPA-Kategorie 1300) mit diskretionärer Verwaltung der Basiswerte Market Making Designated Market Maker, verpflichtet sich vertraglich dazu auf monatlicher Basis während 90% der offiziellen Handelszeiten bei Tradable Quotes im Wert von mindestens CHF 10 zur Einhaltung von
maximaler Spreads von 5%; sowie
minimalem geldseitigen Volumen im Gegenwert von CHF 20'000. Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit Die kleinste handelbare Einheit wird von der BX Swiss pro Instrument festgelegt und zusammen mit den Stammdaten publiziert. Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse;
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang L – Segment deriBX (übrige Strukturierte Produkte)
Produkte An der BX kotierte Strukturierte Produkte mit Ausnahme von Tracker Zertifikaten mit diskretionärer Verwaltung der Basiswerte, welche im Segment Actively Managed Certificates gehandelt werden. Market Making Designated Market Maker, verpflichtet sich dazu auf monatlicher Basis während 90% der offiziellen Handelszeiten bei Tradable Quotes im Wert von mindestens CHF 10 zur Einhaltung von
maximaler Spreads von 5%; sowie
minimalem geldseitigen Volumen im Gegenwert von CHF 20'000. Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit Die kleinste handelbare Einheit wird von der BX Swiss pro Instrument festgelegt und zusammen mit den Stammdaten publiziert. Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse;
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang M – Segment Listed ETPs (Exchange Traded Products)
Produkte An der BX kotierte pfandbesicherte Forderungsrechte Market Making Designated Market Maker, verpflichtet sich vertraglich dazu auf monatlicher Basis während 90% der offiziellen Handelszeiten bei Tradable Quotes im Wert von mindestens CHF 10 zur Einhaltung von
maximaler Spreads von 5%; sowie
minimalem geldseitigen Volumen im Gegenwert von CHF 20'000. Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit Die kleinste handelbare Einheit wird von der BX Swiss pro Instrument festgelegt und zusammen mit den Stammdaten publiziert. Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse;
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang N – Segment Sponsored ETPs (Exchange Traded Products)
Produkte Nicht an der BX kotierte pfandbesicherte Forderungsrechte Market Making Designated Market Maker, verpflichtet sich vertraglich dazu auf monatlicher Basis während 90% der offiziellen Handelszeiten bei Tradable Quotes im Wert von mindestens CHF 10 zur Einhaltung von
maximaler Spreads von 5%; sowie
minimalem geldseitigen Volumen im Gegenwert von CHF 20'000. Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit Die kleinste handelbare Einheit wird von der BX Swiss pro Instrument festgelegt und zusammen mit den Stammdaten publiziert. Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines handelbaren Quotes c. bei handelbaren Quotes mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse;
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP kein CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang O – Segment Sponsored Bonds
Produkte nicht an der BX kotierte Anleihen Market Making Designated Market Maker, verpflichtet sich nach Best-Effort vertraglich dazu während 80% der offiziellen Handelszeiten auf monatsbasis zur Einhaltung von
maximaler Spreads von 5% auf monatsbasis; sowie
minimaler geld- und briefseitigen Volumina im Gegenwert von je CHF 25'000. Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufung 0.001 Schlusseinheit Die kleinste handelbare Einheit wird von der BX Swiss pro Instrument festgelegt und zusammen mit den Stammdaten publiziert. Handelsunterbruch a. nach Ermessen der Marktsteuerung BX b. nach Verfall der Gültigkeit eines Tradable Quotes c. bei Tradable Quote mit beidseitigem Nullwert Handelsaussetzung a. nach Ermessen der BX b. auf Antrag des DMM, insbesondere bei
Handelsaussetzung an der Heimatbörse;
Unklarheiten bei Kapitalmassnahmen;
Unregelmässigkeiten im Handel an der Heimatbörse, die einen geordneten Handel an der BX beeinträchtigen könnten Börsenpflicht keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP keine CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5 Besondere keine
Anhang P – Segment Listed Bonds
Produkte an der BX kotierte Anleihen Handelsmodell BX L1 Market Making BX organisiert kein Market Making Handelszeit 09:00 – 17:30 Handelsphasen 08:00 Vorhandelsphase 09:00 Markteröffnung mit Auktion 09:00 – 17:30 Laufender Handel 17:30 Nachhandelsphase 18:00 Handelsschluss Auftragseingabe 08:00 – 17:30 Auftragsformen Auftragsform Gültigkeitsdauer Limit Order (LO) Max 360 Tage Market Order (MO) - Immediate or Cancel (IOC) Zeitpunkt der Eingabe Fill or Kill (FOK) Zeitpunkt der Eingabe Kursabstufungen 0.001 Schlusseinheit Die kleinste handelbare Einheit wird von der BX Swiss pro Instrument festgelegt und zusammen mit den Stammdaten publiziert. Handelsunterbruch / f. nach Ermessen der Marktsteuerung BX Handelsaussetzung Börsenpflicht keine Meldefristen gemäss Reglement für die Meldestelle der BX Swiss AG CCP kein CCP Vorhandels-transparenz Orderbuchtiefe 5
Besondere keine