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Besoldungssystem beim Grenzwachtkorps in der Westschweiz

03.5065 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 17. März 2003

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/03-5065/de/besoldungssystem-beim-grenzwachtkorps-in-der-westschweiz

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  2. Bund
  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Besoldungssystem beim Grenzwachtkorps in der Westschweiz (17.03.2003)

03.5065

Besoldungssystem beim Grenzwachtkorps in der Westschweiz

Wortlaut

Trifft es zu, dass beim Grenzwachtkommando III in Châtelaine (Genf) nicht nur Grenzwächter mit einer Gefahrenzulage entschädigt werden, sondern auch die dort tätigen Verwaltungsangestellten usw.?

Stellungnahme des Bundesrates

Es gibt im Grenzwachtkorps überhaupt keine Gefahrenzulage, weder für Grenzwächter noch für Verwaltungsangestellte.

Zulagen gibt es für besondere Dienstleistungen, natürlich nur, falls sie effektiv erbracht werden, z. B. für unregelmässigen Dienst, Sonntags- und Nachtdienst. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass das Grenzwachtkorps seine Dienstleistungen rund um die Uhr erbringt.