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Begründung für geheime Lohndaten bei den ausserparlamentarischen Kommissionen

04.5130 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 14. Juni 2004

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/04-5130/de/begrundung-fur-geheime-lohndaten-bei-den-ausserparlamentarischen-kommissionen

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Begründung für geheime Lohndaten bei den ausserparlamentarischen Kommissionen (14.06.2004)

04.5130

Begründung für geheime Lohndaten bei den ausserparlamentarischen Kommissionen

Wortlaut

Gemäss dem Bulletin der Bundeskanzlei vom 7. Juni 2004 lehnt es der Bundesrat ab, die Entschädigungen für die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen zu veröffentlichen. Argumentiert wird, dass einerseits die gesetzliche Grundlage dazu fehlt und andererseits, darauf gestützt, der Datenschutz dies nicht erlaubt. Trotzdem ist der Bundesrat bereit, das Postulat 01.3143 entgegenzunehmen.

Die Begründung durch die fehlende gesetzliche Grundlage lässt vermuten, dass im Grundsatz der Bundesrat mit einer Offenlegung einverstanden wäre. Immerhin handelt es sich bei diesen Entschädigungen um öffentliche Gelder.

Wie ist die Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat 01.3143 genau zu verstehen?