08.5406
Laboranalysen. Weshalb kein Tarifsplitting?
Wortlaut
Aus welchen Gründen wird vom BAG immer wieder behauptet, ein Splitting des Tarifs für die Laboranalysen in der medizinischen Versorgung sei nicht möglich und im KVG nicht vorgesehen?
Warum wird behauptet, es handle sich um einen vom BAG verordneten Tarif?