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Doppelbesteuerung. Abkommen mit Tadschikistan

10.070 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 25. Aug. 2010

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/10-070/de/doppelbesteuerung-abkommen-mit-tadschikistan

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Doppelbesteuerung. Abkommen mit den Niederlanden / Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Türkei / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Polen / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Indien / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Deutschland / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Kanada / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Japan / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Kasachstan / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Uruguay / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Griechenland / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Tadschikistan / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Georgien (17.06.2011),

Bundesblatt: Botschaft zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BBl 2010 1028),

10.070

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Tadschikistan

Zusammenfassung

Botschaft vom 25. August 2010 zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Ausgangslage

Die Schweiz und Tadschikistan haben im Jahr 2004 Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen. Die Verhandlungen konnten im Jahr 2006 abgeschlossen werden. Aufgrund personeller Wechsel konnte die Paraphierung jedoch erst im Juni 2009 erfolgen. Am 23. Juni 2010 konnte schliesslich mit Tadschikistan ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet werden.

Dieses Abkommen enthält Normen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und bietet damit der Schweiz und der schweizerischen Wirtschaft bedeutende Vorteile hinsichtlich der Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen; es wird dazu beitragen, schweizerische Direktinvestitionen in Tadschikistan zu erhalten und auszubauen. Das Abkommen folgt im Wesentlichen dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der im Zeitpunkt der Verhandlungen geltenden schweizerischen Abkommenspraxis. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Abkommens begrüsst. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)

Verhandlungen

Zusammenfassung: Siehe 10.068