11.039
StGB, MStG und JStG. Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern
Zusammenfassung
Botschaft vom 22. Juni 2011 zum Bundesgesetz zur Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät (Änderung des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes)