11.5107
Wird das Must-Carry-Prinzip unterlaufen?
Wortlaut
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen verpflichtet in den Artikeln 59ff. die Kabelnetzbetreiber, gewisse Programme (u. a. diejenigen der SRG) den Gebührenzahlenden unentgeltlich zuzuleiten (Must-Carry-Regel).
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese Regel technologieneutral gilt, d. h. für analoge und digitale Verbreitung, und zwar nicht verstanden als Entweder-oder, sondern als Sowohl-als-auch?