11.5173
Fehlende Information der GPK über 1,5 Millionen Franken Lösegeldzahlungen im Fall Libyen
Wortlaut
Gemäss dem Präsidenten der GPK des Ständerates soll das EDA rechtlich gar nicht verpflichtet gewesen sein, die GPK über die Lösegeldzahlungen an Hannibal Ghadaffi - trotz Nachfrage - zu informieren.
Wie war der Ablauf zwischen EDA und GPK?
Wurde durch die GPK Auskunft verlangt über allfällige Lösegeldzahlungen?
Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich diese Informationsverweigerung durch das EDA?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.