11.5497
Ist die Abschaffung des Italienischunterrichts auf Gymnasialstufe rechtswidrig?
Wortlaut
Die Verordnung des Bundesrates über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen sieht für Gymnasialschülerinnen und Gymnasialschüler die Möglichkeit vor, eine zweite Landessprache zu wählen (Art. 9 Abs. 2).
Erachtet der Bundesrat den Entscheid der Obwaldner Regierung, den Italienischunterricht auf der Gymnasialstufe abzuschaffen, als rechtswidrig?
Wie gedenkt der Bundesrat dieser Entwicklung entgegenzuwirken, und wie will er den Italienischunterricht auf Gymnasialstufe wahren?