12.301
Bau des Brüttener Tunnels
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird aufgefordert, den Brüttener Tunnel, Variante kurz (Bassersdorf/Dietlikon-Winterthur), bis 2025 zu realisieren. Ebenfalls muss der Bund die Finanzierung für den Bau des Brüttener Tunnels sicherstellen.