14.5449
Tarifstreit in der Physiotherapie. Handlungsbedarf aufgrund tarifloser Situation
Wortlaut
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28. August 2014 den Entscheid des Kantons Thurgau aufgehoben. In Bezug auf die Curafutura-Gruppe (30 Prozent Versicherte) besteht wohl bald in allen Kantonen aufgrund des Fehlens einer Tarifstruktur ein tarifloser Zustand.
Ist der Bundesrat gewillt, die tariflose Situation im Rahmen seiner Kompetenzen nach Artikel 43 Absätze 5 und 5bis KVG rasch und formgültig zu bereinigen?
Wann wird der Tarifvertrag vom 1. April 2014 zwischen Tarifsuisse (70 Prozent Versicherte) und Physioswiss (inklusive Tarifstruktur) genehmigt?