15.305
Eidgenössischer Fonds für die Krankenversicherungsreserven gemäss KVG
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, im KVG vorzusehen, dass die Reserven in einer mit der Verwaltung dieser Mittel beauftragten öffentlich-rechtlichen Stiftung zentralisiert werden. Diese Stiftung setzt sich aus Vertretern der Versicherten, des Bundes und der Kantone zusammen.
Begründung
Anlass für die Standesinitiative sind:
das Volksnein vom 28. September 2014 zur Einheitskassen-Initiative;
der Skandal um die zu hohen Krankenkassenprämien in den Kantonen Genf, Waadt und Zürich;
die lächerliche Forderung nach Rückerstattung der zu viel verlangten Beträge.