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Sicherung der Altersrente bei Erwerbslosigkeit im fortgeschrittenen Alter

15.3474 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 6. Mai 2015

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/15-3474/de/sicherung-der-altersrente-bei-erwerbslosigkeit-im-fortgeschrittenen-alter

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Beratungen: Sicherung der Altersrente bei Erwerbslosigkeit im fortgeschrittenen Alter (02.05.2017)

15.3474

Sicherung der Altersrente bei Erwerbslosigkeit im fortgeschrittenen Alter

Wortlaut

Zur Sicherung der Altersvorsorge ist bei Stellenverlust in fortgeschrittenem Alter (ab 60 Jahren) ein rechtlicher Anspruch auf eine Weiterversicherung bei der Vorsorgeeinrichtung des bisherigen Arbeitgebers einzuführen. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem entsprechenden Erlass zu prüfen und der Bundesversammlung vorzulegen.

Begründung

Wer heute kurz vor der Pensionierung seine Stelle verliert, hat nicht nur mit einer erschwerten Stellensuche zu kämpfen, er riskiert auch markante Einbussen bei der Altersvorsorge. Das hat Folgen auf die Lebensqualität im Alter für die Betroffenen und ihre Angehörigen sowie meist auch für die öffentliche Hand hinsichtlich erhöhten Bedarfs an Ergänzungs- und Sozialhilfeleistungen. Deshalb gilt es, die Möglichkeiten zur Sicherung der Altersvorsorge rechtlich zu verbessern. Wichtig ist dabei auch die Einführung eines Anspruchs auf Weiterversicherung bei der Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers bei Stellenverlust vor der Pensionierung. Der Bundesrat wird darum gebeten und beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einem entsprechenden Erlass vorzulegen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 19. November 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zur Reform Altersvorsorge 2020 ans Parlament überwiesen (BBl 2015 1). Darin beantragt er für ältere Erwerbslose die Ausdehnung der freiwilligen Versicherung in der beruflichen Vorsorge (BBl 2015 98) und einen gesetzlichen Anspruch auf den Bezug von Freizügigkeitsguthaben in Rentenform (BBl 2015 99). Demnach sollen Personen, die zwischen der Vollendung des 58. und der Vollendung des 60. Altersjahrs entlassen werden, die Vorsorge bis zum Erreichen des Mindestalters für den Bezug von Altersleistungen freiwillig weiterführen und die entsprechenden Beiträge von der Steuer abziehen können. Als zweite Massnahme soll die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gesetzlich verpflichtet werden, an sie übertragene Freizügigkeitsleistungen in Rentenform auszuzahlen.

Die Verbesserung der beruflichen Vorsorge bei Stellenverlust in fortgeschrittenem Alter ist damit bereits Teil einer Vorlage, die zurzeit im Parlament diskutiert wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.