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Die Aufsichtsinstrumente im Postbereich gesetzlich verankern

17.3013 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 14. Feb. 2017

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/17-3013/de/die-aufsichtsinstrumente-im-postbereich-gesetzlich-verankern

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt / Postgesetzgebung / Die Aufsichtsinstrumente im Postbereich gesetzlich verankern / Regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung / Mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung / Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter / Poststellen. Unterstützung der Standesinitiative des Kantons Tessin (30.11.2017),

17.3013

Die Aufsichtsinstrumente im Postbereich gesetzlich verankern

Wortlaut

Die Aufsichtsinstrumente des Bakom sollen analog zu jenen der Postcom auf Gesetzesebene präzisiert und mit Durchsetzungsinstrumenten ergänzt werden.

Begründung

Siehe Bericht des Bundesrates zur Evaluation der Postgesetzgebung vom 11. Januar 2017, Kapitel 4.6.1.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem geltenden Postgesetz wurde das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit der Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr sowie den Zustellpreis für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften betraut. Sowohl im Postgesetz als auch in den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen fehlen jedoch die zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben erforderlichen Durchsetzungsinstrumente. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 vorgeschlagen, dem Bakom im Postgesetz geeignete Aufsichtsinstrumente bereitzustellen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.