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Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken

17.436 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 3. Mai 2017

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/17-436/de/anpassung-der-entschadigung-beim-vorstellen-von-parlamentarischen-initiativen-in-der-kommission-auf-hochstens-200-franken

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken (04.06.2018)

17.436

Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Parlamentsrecht ist so zu ändern, dass der Urheber einer parlamentarischen Initiative höchstens mit 200 Franken entschädigt wird.

Begründung

Eine Ganztagesentschädigung plus Essensspesen sind für eine etwa dreiviertelstündige Präsentation des Vorstosses in der Kommission viel zu hoch. Die Kosten sind für die Steuerzahler nicht nachvollziehbar und sollten angepasst werden.