17.5456
Verteilung von abgewiesenen Asylbewerbern auf die Kantone
Wortlaut
Trifft es zu, dass Standortkantone von Bundeszentren, namentlich von Bundesausreisezentren, Asylbewerber die ausgeschafft werden, nicht aber ausgeschafft werden können, dem Standortkanton des jeweiligen Ausreisezentrums zugeteilt werden?
Bleiben diejenigen, die nicht rückgeführt werden können im Ausreisecenter, oder werden sie auf die Gemeinden verteilt?