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Mitwirkung in der EU-Regulationsbehörde zur Telekommunikation

19.5155 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 12. März 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/19-5155/de/mitwirkung-in-der-eu-regulationsbehorde-zur-telekommunikation

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Beratungen: Mitwirkung in der EU-Regulationsbehörde zur Telekommunikation (18.03.2019)

19.5155

Mitwirkung in der EU-Regulationsbehörde zur Telekommunikation

Wortlaut

Bisher nahm die Schweiz als Beobachterin an den Sitzungen der EU-Regulationsbehörde für Telekommunikation, des Body of European Regulators for Electronic Communications (Berec), teil. Doch damit ist nun Schluss, wie in den Medien zu lesen war.

  • Was unternimmt der Bundesrat, dass die Schweiz wieder in den Arbeitsgruppen der EU-Regulationsbehörde mitwirken kann?

  • Hat dieser Ausschluss negative Folgen für die Versorgung der Schweiz mit Telekom-Dienstleistungen?

Stellungnahme des Bundesrates

Tatsächlich war die Schweiz bis anhin durch die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) als Beobachterin im europäischen Gremium für elektronische Kommunikation (Berec) vertreten. Die Teilnahme der Schweiz erfolgte auf Basis des Berec-Reglements in Form einer ständigen Einladung. Ende 2018 wurden in der EU die Rechtsgrundlagen zu Berec geändert. Für die Teilnahme von Drittstaaten als Beobachter braucht es neuerdings ein Abkommen. Deshalb kann die Comcom gegenwärtig nicht mehr an Berec teilnehmen. Die EU-Kommission hat im Vorfeld der Änderung des Berec-Reglements angezeigt, dass das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz einen Anknüpfungspunkt für die weitere Teilnahme an Berec darstellen könnte. Für die Versorgung der Schweiz mit Telekom-Dienstleistungen hat der Ausschluss keine unmittelbaren Folgen. Der Bundesrat bedauert allerdings, dass dadurch der gegenseitige nützliche Informationsaustausch erschwert wird, so beispielsweise betreffend Roaming und Netzneutralität.