19.5535
Fehlende Ausscheidung der Zuströmbereiche im Grundwasserschutz
Wortlaut
Der Bundesrat schreibt auf die Frage Weibel 19.5419: "Das Ausscheiden der Zuströmbereiche wird jedoch nur von rund der Hälfte der Kantone angewandt, weil es aus Sicht vieler Kantone einen sehr grossen Aufwand darstellt."
Welche Kantone scheiden Zuströmbereiche aus?
Welche konkreten Massnahmen hat der Bund - der ja die Oberaufsicht über den Vollzug des Gewässerschutzrechts hat - in den vergangenen Jahren ergriffen, um alle übrigen Kantone zur Ausscheidung von Zuströmbereichen zu bewegen?