20.5141
Warum braucht die Industrie die Möglichkeit einer Reevaluation von Pflanzenschutzmitteln?
Wortlaut
Der Bundesrat schreibt zu meiner Ip. 19.4494 und betreffend die Möglichkeit der Industrie, ein Gesuch auf Reevaluation von Pflanzenschutzmittel vorzulegen: "Für keine der 70 Substanzen, die seit 2010 vom Markt genommen wurden, ist ein Gesuch auf Reevaluation eingereicht worden."
Gibt es in der EU eine vergleichbare Möglichkeit für die Industrie, ein Gesuch auf Reevaluation vorzulegen?
Warum braucht es in der Schweiz diese Möglichkeit?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)