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Diskriminierende kommunale Abgaben bei der Stromlieferung, z. B. für die Nutzung von öffentlichem Grund, benachteiligen die erneuerbaren Energien

21.7530 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 8. Juni 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/21-7530/de/diskriminierende-kommunale-abgaben-bei-der-stromlieferung-z-b-fur-die-nutzung-von-offentlichem-grund-benachteiligen-die-erneuerbaren-energien

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Beratungen: Diskriminierende kommunale Abgaben bei der Stromlieferung, z. B. für die Nutzung von öffentlichem Grund, benachteiligen die erneuerbaren Energien (14.06.2021)

21.7530

Diskriminierende kommunale Abgaben bei der Stromlieferung, z. B. für die Nutzung von öffentlichem Grund, benachteiligen die erneuerbaren Energien

Wortlaut

  • Zahlreiche Gemeinden erheben von den Stromkonsumentinnen und -konsumenten Gebühren, z. B. für die Nutzung von öffentlichem Grund. Kann der Bundesrat angeben, wo in der Schweiz dies der Fall ist?

  • Offenbar werden diese Gebühren nur auf dem Stromnetz erhoben; auf anderen öffentlichen Versorgungsnetzen, wie etwa dem Erdgasnetz, fallen keine solchen Gebühren an. Wie beurteilt der Bundesrat diese Diskriminierung einer einheimischen erneuerbaren Energie zugunsten einer importierten fossilen Energie?

  • Wie beurteilt er diese diskriminierenden Gemeindegebühren in Bezug auf die Ziele der Energiestrategie 2050?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)