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Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

22.3891 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 23. Aug. 2022

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/22-3891/de/einfacher-bundesbeschluss-zum-bericht-des-bundesrates-zu-den-beziehungen-zwischen-der-schweiz-und-der-eu

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (28.09.2023),

22.3891

Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung zusammen mit dem Bericht zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses mit den Schlussfolgerungen zum Bericht zu unterbreiten.

Eine Minderheit der Kommission (Köppel, Aebi, Büchel, Grüter, Nidegger, Steinemann) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Seit dem Abbruch der Verhandlungen zum Institutionellen Rahmenabkommen hat die Bundeversammlung noch nie formell zu den nächsten Schritten in der Europapolitik Stellung genommen. Die Massnahmen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz sind inzwischen dringend und gleichzeitig bleibt das Legislaturziel 12 "Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU" bestehen und muss konkretisiert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Ein aktualisierter Bericht zur Lagebeurteilung der Beziehungen Schweiz-EU wird dem Bundesrat bis Ende 2022 vorgelegt. Dieser Bericht beinhaltet einen Rückblick, eine Lagebeurteilung über die Sondierungsgespräche und einen Ausblick. Um eine enge Einbindung des Parlaments in die Ausarbeitung des Berichts zu gewährleisten, wird der Bundesrat im Anschluss auf der Grundlage von Art. 152 Parlamentsgesetz (LParl; RS 171.10) beide aussenpolitischen Kommissionen konsultieren.

Hingegen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es dem allgemeinen Ziel der schweizerischen Europapolitik nicht dienen würde, der Bundesversammlung den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses (Art. 163 Abs. 2 Bundesverfassung; Art. 29 Abs. 1 Parlamentsgesetz) mit den Schlussfolgerungen seines Berichts zur Lage der Beziehungen Schweiz-EU vorzulegen. Dies würde das Risiko bergen, den Gesamtprozess mit der EU zu verzögern. Denn für den Fall, dass die laufenden Sondierungen eine ausreichende Grundlage für die Aufnahme neuer Verhandlungen bieten, würden die Debatten über den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses die Annahme eines Verhandlungsmandats, zu dem die zuständigen Kommissionen konsultiert würden, weitgehend verzögern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.