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Wer bezahlt die Schäden von Nutztieren, wenn die Gänsegeier vor der Wildhut den Kadaver zerfressen?

22.7807 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 21. Sept. 2022

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/22-7807/de/wer-bezahlt-die-schaden-von-nutztieren-wenn-die-gansegeier-vor-der-wildhut-den-kadaver-zerfressen

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Beratungen: Wer bezahlt die Schäden von Nutztieren, wenn die Gänsegeier vor der Wildhut den Kadaver zerfressen? (26.09.2022)

22.7807

Wer bezahlt die Schäden von Nutztieren, wenn die Gänsegeier vor der Wildhut den Kadaver zerfressen?

Wortlaut

Bei Rissen von Nutztieren durch Grossraubtiere muss ein Wildhüter eindeutig feststellen, dass der Riss durch ein Grossraubtier geschehen ist. In unwegsamen Gelände kommen immer mehr Gänsegeier vor der Wildhut an den Schadensplatz. Diese vertilgen den Kadaver so, dass ein eindeutiger Grossraubtierriss nur noch schwer identifizierbar ist.

Wie gedenkt der Bund die Entschädigung von gerissenen Nutztieren zu regeln, die vom Geier gefressen werden, bevor die Wildhut den Riss beurteilt hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund fördert Weideformen, bei denen ständig behirtet oder regelmässig kontrolliert und eingezäunt wird. Grossraubtierrisse können auf solchen Weiden rasch entdeckt und von den Wildhüterinnen und Wildhütern begutachtet werden. Wenn sich Nutztiere in unwegsames Gelände verirren oder Schafe auf abgelegene Standweiden aufgetrieben werden, sollte die Weideführung und -form überprüft werden.