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Drohnenüberwachung – Wer schützt unsere Privatsphäre?

24.7745 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 18. Sept. 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/24-7745/de/drohnenuberwachung-wer-schutzt-unsere-privatsphare

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Drohnenüberwachung – Wer schützt unsere Privatsphäre? (23.09.2024)

24.7745

Drohnenüberwachung – Wer schützt unsere Privatsphäre?

Wortlaut

Swisscom hat ohne vorherige Absprache mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ein Drohnennetzwerk zur Überwachung angekündigt.
Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Rechte der Bürger gewahrt bleiben und keine umfassende, unsichtbare Überwachung ohne Zustimmung der Bevölkerung stattfindet?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Personendatenbeschaffung mittels Drohnen müssen verschiedene Gesetze beachtet werden. Neben den Datenschutzgesetzen von Bund und Kantonen gelten auch Regelungen der zivilen Luftfahrt und der Fernmeldegesetzgebung. Diese Gesetze wirken zusammen. Ihre Einhaltung wird durch verschiedene Behörden wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, das Bundesamt für Kommunikation BAKOM, den eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB und die kantonalen Datenschutzstellen überwacht.