26.313
Finanzierung der militärischen Landesverteidigung nach internationalen Sicherheitsstandards
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
Änderung der Bundesverfassung, 6. Titel, 2. Kapitel, Art. 196, Ziff. xy (nächstfolgende), Übergangsbestimmung zu Art. 58 BV:
Die Ausgaben für die militärische Landesverteidigung des Bundes betragen für die Dauer von 10 Jahren nach Annahme dieser Bestimmung mindestens 2,0 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP).
Begründung
Die Schweiz trägt als neutraler, nicht in ein kollektives Verteidigungsbündnis eingebundener Staat die alleinige Verantwortung für ihre nationale Sicherheitsvorsorge sowie für die glaubwürdige Fähigkeit zur Verteidigung, zum Schutz der Bevölkerung und zur Unterstützung ziviler Behörden. Die Armee erfüllt diesen Auftrag gemäss geltendem Verfassungs- und Gesetzesauftrag und bildet die sicherheitspolitische strategische Reserve des Landes.
Angesichts der sich seit 2022 deutlich verschärfenden geopolitischen Lage sowie der zunehmenden technologischen Komplexität moderner Konfliktführung ist die derzeitige finanzielle Ausstattung der Landesverteidigung bei weitem nicht ausreichend, um den verfassungsmässigen Auftrag zur Sicherheit von Land und Bevölkerung erfüllen zu können. So wurden der Armee seit 1990 in grossem Stil finanzielle Mittel entzogen, mit der Folge, dass sie heute nicht mehr verteidigungsfähig ist. Wäre nur jedes Jahr rund 1,0 % des BIP zur Verfügung gestanden, so wären in den letzten 35 Jahren zusätzlich gegen 100 Mia. Franken in die Sicherheit der Schweiz investiert worden. Der Nachholbedarf beläuft sich heute auf rund 140 Mia. Franken. Heute braucht es einen realistischen Mitteleinsatz, um eine glaubwürdige verteidigungsfähige Armee aufzubauen.
1. Geopolitische Lageverschärfung seit 2014
Seit 2014, der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland, hat sich die internationale Sicherheitslage deutlich verschärft. Die Ukraine steht seit Februar 2022 unter Aufbietung aller Kräfte dem russischen Aggressionskrieg stand, der zu unermesslichem Leid führt. Seit kurzem konfrontiert Russland auch mittel- und westeuropäische Staaten mittels hybrider Kriegsführung immer mehr und verletzt dabei in eklatanter Weise Völkerrecht. Es zeichnet sich ab, dass es in den nächsten Jahren zu einer ernsthaften militärischen Konfrontation an den westlichen Rändern Russlands kommen kann. Auch in anderen Regionen Europas bestehen erhebliche Spannungs- und Eskalationsrisiken, die teilweise von Russland befeuert werden, so z.B. auf dem Balkan. Moderne Angriffsformen wie Cyberoperationen, Drohneneinsätze und Informationsbeeinflussung haben an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklungen führen zu einer erhöhten sicherheitspolitischen Risikolage und erfordern, dass die Schweiz jederzeit über eine verlässliche und wirksame Schutz- und Reaktionsfähigkeit verfügt. Fakt ist aber, dass die Schweiz heute militärisch weder in der Lage ist, einen Drohnenangriff, geschweige denn einen Angriff mit Marschflugkörpern abzuwehren.
2. Internationale Vergleichswerte und europäische sicherheitspolitische Entwicklung
In Europa ist in den vergangenen Jahren im Lichte des russischen Angriffskriegs und unter US-amerikanischem Druck ein deutliches sicherheitspolitisches Aufwuchs- und Modernisierungsbestreben zu beobachten. Zahlreiche Staaten investieren heute zwischen rund 1,8 Prozent und bis zu 4,7 Prozent des BIP (Polen) in ihre Verteidigung. Staaten mit vergleichbaren gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen - insbesondere Finnland (2,4 %), Schweden (2,1 %), Dänemark (2,4 %), Norwegen (2,2 %) und Niederlande (1,9 %) - orientieren sich am sicherheitspolitisch etablierten Richtwert von zwei Prozent des BIP, der von der NATO als Mindeststandard formuliert und seit 2022 von den meisten europäischen Staaten übernommen, angestrebt und jüngst - teilweise unter Inkaufnahme einer erheblichen Neuverschuldung - teilweise deutlich übertroffen wird. Parallel dazu werden langfristige Modernisierungs- und Beschaffungsprogramme umgesetzt, und die europäische Verteidigungsindustrie wird systematisch ausgebaut.
Die wohlhabende Schweiz liegt demgegenüber mit unter einem Prozent (0,72 % des BIP im Jahr 2024) deutlich unter diesem Niveau. Dies führt zu eklatanten Fähigkeits-, Modernisierungs- und Planungslücken und steht damit im Widerspruch zum Eigenverantwortungsprinzip der schweizerischen Neutralitäts- und Sicherheitsdoktrin. Trotz der offensichtlich angespannten Bedrohungslage tut sich in Bundesbern kaum etwas, im Gegenteil. Geplant ist einzig, dass bis 2032 1,0 % des BIP für die militärische Landesverteidigung ausgegeben werden soll. Gleichzeitig hat es die Bundespolitik in den letzten Jahren versäumt, eine eigene schweizerische Rüstungsindustrie zu erhalten. Die realitätsfremde Sicherheitspolitik der letzten Jahrzehnte hat denn auch das Vertrauen unserer Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen.
3. Technologische Bedrohungen und Modernisierungsdruck
Moderne militärische und hybride Konfliktformen erfordern vernetzte und technologisch fortgeschrittene Fähigkeiten. Erhebliche Anforderungen bestehen insbesondere in den Bereichen Drohnenabwehr und unbemannter Systeme, Cyber- und Informationssicherheit, satelliten- und weltraumgestützter Aufklärung, KI-gestützter Führungs- und Entscheidungsunterstützung, Schutz kritischer Infrastrukturen sowie resilienter logistischer Systeme und Versorgungsketten. Der Aufbau, Betrieb und langfristige Erhalt dieser Fähigkeiten sind nur mit einer dauerhaft planbaren und ausreichend dotierten Finanzierung möglich. Andernfalls entstehen strukturelle Modernisierungs-, Fähigkeits- und Führungsdefizite, die in einem dynamischen Bedrohungsumfeld nicht kompensierbar sind.
Schlussfolgerung
Eine glaubwürdige, eigenständig handlungsfähige und zeitgemäss ausgestattete Verteidigungsfähigkeit der Schweiz erfordert eine finanzielle Ausstattung der Landesverteidigung, die dem europäischen sicherheitspolitischen Standard von mindestens zwei Prozent des BIP entspricht. Nur so kann die Schweiz ihre sicherheitspolitische Eigenständigkeit, Neutralität und den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag künftig gewährleisten. Und nur so kann die Schweiz mit der europäischen Wertegemeinschaft solidarisch sein, wenn sie zumindest in der Lage ist, ihr eigenes Territorium und ihre Bevölkerung angemessen zu schützen.