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Finanzierung und Rüstungsplanung der Armee
Wortlaut
Laut Vernehmlassungsunterlagen plant das VBS ab 2028 mit zusätzlichen jährlichen Ausgaben von 3,1 Milliarden Franken, die in den ersten Jahren durch Verschuldung des Rüstungsfonds finanziert werden sollen.
1. Finden diese zusätzlichen Milliardenausgaben Eingang in die Finanzplanung des Bundes?
2. Wie hoch ist der maximale «Bereinigungsbedarf» im Falle einer Ablehnung der Vorlage?
3. Welche Ausgaben wären von dieser «Bereinigung» betroffen?
4. Wären auch sicherheitsrelevante Ausgabenbereiche (FedPol, BACS, NDB, SEPOS usw.) von dieser «Bereinigung» betroffen?
5. In welchem Verhältnis steht die Höhe des maximalen «Bereinigungsbedarfs» zur Höhe der Ausgaben, die im Falle einer Ablehnung der Vorlage kurzfristig gekürzt werden müssen? Hat der Bundesrat das grösstmögliche Risiko berechnet und darf dieses wirklich eingegangen werden?
6. Welche Finanzmittel können für dringende Beschaffungen in den Jahren 2027, 2028 und 2029 freigespielt werden, wenn bereits bewilligte Beschaffungsvorhaben, die auf Bedrohungen mit einer geringen Eintretenswahrscheinlichkeit ausgerichtet sind, frühestens ab 2030 finanzwirksam würden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat nach Abschluss der Vernehmlassung die Eckwerte zur Armeefinanzierung angepasst. Er beantragt dem Parlament neu eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte für 12 Jahre. Diese Mehreinnahmen werden ausschliesslich für Rüstungsausgaben eingesetzt. Die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben sind im Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028-2030 eingestellt.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Mehrbedarfe der zivilen Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben und den geplanten Aufwuchs der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP aus dem ordentlichen Bundeshaushalt zu finanzieren. Die jährlichen Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer betragen jährlich zwischen 2028 bis 2030 knapp 1,7 Milliarden und führen zu zusätzlichen Ausgaben für die Armee im gleichen Umfang.
Ohne Mehreinnahmen würden der Armee dringend notwendige Mittel zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz fehlen.
Ein Bereinigungsbedarf bei den sicherheitsrelevanten Ausgabenbereichen wäre nicht ausgeschlossen.
Die Mehreinnahmen werden zweckgebunden für die Rüstungsausgaben verwendet. Ein allfälliger Bereinigungsbedarf würde deshalb im Wesentlichen die Armee betreffen. Sie könnte die Bevölkerung in den nächsten Jahren ungenügend gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen schützen.
Der Bundesrat hat bereits Ende 2025 Priorisierungen bei den Beschaffungen eingefordert, welche die Armee in der publizierten Rüstungsplanung umsetzte. Aktuell besteht eine grosse Menge an wichtigen, dringenden oder bereits bewilligten Vorhaben. Für die zeitnahe Finanzierung und Realisierung dieser Vorhaben sind die zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer erforderlich. Bei weiteren Umpriorisierungen, Verzögerungen oder Verzichten leidet die Sicherheit der Schweiz spürbar.