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Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden

26.7057 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 4. März 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/26-7057/de/nutzung-der-assistenzregelung-bei-initiativen-und-referenden

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

Beratungen: Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden (09.03.2026)

26.7057

Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4688 hält der Bundesrat fest, dass bei «schreibunfähigen Personen» eine stimmberechtigte Assistenzperson die Willensäusserung handschriftlich festhalten und «im Auftrag» unterzeichnen kann.
Liegen dem Bundesrat Daten oder fachliche Einschätzungen darüber vor, wie häufig diese Möglichkeit im Rahmen nationaler Unterschriftensammlungen tatsächlich genutzt wird – pro Jahr sowie im Durchschnitt pro Initiative oder Referendum?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verfügt über keine Daten oder Studien über die Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder aufgrund von Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und eine Unterschriftenliste oder auch einen Stimm- oder Wahlzettel nicht selbst ausfüllen können. Personen können aus ganz unterschiedlichen Gründen «schreibunfähig» sein. Zum Beispiel, weil sie motorische Beeinträchtigungen haben oder wegen einer kognitiven Behinderung nicht über die nötigen Schreib- und Lesekompetenzen verfügen. Ebenso verfügt der Bundesrat über keine exakten Daten, wie häufig schreibunfähige Personen von der Spezialregelung zur Unterstützung für eidgenössische Volksbegehren Gebrauch machen. Gemäss den Erfahrungen der Bundeskanzlei bei den Auszählungen kommt dies pro Begehren lediglich vereinzelt vor.