Zulässigkeit von Beweismitteln
Die Zulässigkeit von Beweismitteln betrifft die Vorfrage, ob ein bestimmtes Beweismittel im Entscheid verwendet werden darf. Im schweizerischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren unterscheiden sich die Regeln je nach Verfahrensordnung. Zentrale Kriterien sind Erheblichkeit, rechtzeitige Einreichung, rechtmässige Beschaffung, Berufs- und Aussageverweigerungsrechte sowie der Anspruch auf rechtliches Gehör. Rechtswidrig erlangte Beweise sind nicht in jedem Fall unverwertbar; häufig ist eine Interessenabwägung nötig. Im Vergleich zum Common Law ist das Schweizer Recht weniger durch starre Beweisverbote geprägt.