Zivilrechtliche Angelegenheit
Zivilrechtliche Angelegenheiten vor dem Schweizerischen Bundesgericht betreffen privatrechtliche Streitigkeiten wie Vertrag, Haftpflicht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie zivilrechtliche Fragen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Die Beschwerde in Zivilsachen steht gegen qualifizierte Endentscheide offen, unter Vorbehalt von Legitimation, Frist, Begründung und teils Streitwertgrenzen. Das Bundesgericht prüft vor allem Rechtsfragen; Sachverhaltsrügen unterliegen einem strengen Massstab. Verwandte öffentlich-rechtliche Entscheide können je nach Rechtsnatur ausgeschlossen sein.