Umwelthaftung im Energiesektor
Die Umwelthaftung im Energiesektor betrifft Verantwortung für Schäden aus Förderung, Erzeugung, Übertragung, Speicherung und Stilllegung. Typische Risiken sind Gewässer- und Bodenverunreinigung, Emissionen, Lebensraumschäden, Fehler in der Abfallbewirtschaftung und Unfälle in Industrieanlagen. In der Schweiz kann Haftung aus Umweltverwaltungsrecht, Zivilrecht, Sanierungsverfügungen und sektorspezifischen Regelungen entstehen; Behörden können Prävention und Wiederherstellung verlangen. Betreiber, Eigentümer, Unternehmer und Finanzierer können je nach Rolle Risiken tragen. Vergleichend wichtig sind Gefährdungshaftung, Verursacherprinzip, Versicherungspflichten, finanzielle Sicherheiten und grenzüberschreitende Umweltschäden.