Angemessenheitskontrolle
Die Angemessenheitskontrolle geht über die Rechtskontrolle hinaus und fragt, ob ein zwar rechtmässiger Entscheid sachgerecht, zweckmässig und ausgewogen ist. Sie betrifft Ermessens- und Zweckmässigkeitsentscheide der Verwaltung, etwa die Wahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Massnahmen. Im schweizerischen Recht können Verwaltungsbeschwerdeinstanzen die Angemessenheit teils prüfen; Gerichte verfügen häufig nur über beschränkte Kognition, sofern das Gesetz keine volle Überprüfung vorsieht. Auch ohne Angemessenheitskontrolle bleiben Ermessensmissbrauch, Ermessensüberschreitung, Verhältnismässigkeit, Gleichbehandlung und korrekte Interessenberücksichtigung rechtlich überprüfbar.