SLK 301/08 (2009-11-04)
Nr. 301/08 (Preisbekanntgabe – Kontaktvermittlungen)
Rubrum
A) Nr. 301/08 (Preisbekanntgabe – Kontaktvermittlungen)
Die Zweite Kammer,
in Erwägung
– Die Beschwerdegegnerinnen sind der Aufforderung der Schweizerischen Lauterkeitskommission basierend auf einem Entscheid des Plenums, eröffnet am 16. Juni 2009 nachgekommen und haben ihre Stellungnahmen samt Beilagen fristgerecht eingereicht. Sie machen geltend, dass eine Kontaktaufnahme zwischen einem Leser des Inserates und einem Inserenten wie in den angefochtenen Inseraten behauptet möglich und für den Inserenten zudem kostenlos sei, weshalb keine unrichtigen Anpreisungen gemacht würden. Der Beschwerdeführer hat hiezu, trotz Aufforderung, keine weitere Stellungnahme abgegeben.
– Die Beschwerdegegnerinnen weisen glaubhaft nach, dass eine direkte Kontaktaufnahme mit einem Inserenten möglich und diese für den Inserenten kostenlos ist. Die vorliegenden Unterlagen im Zusammenhang mit der Funktion des interaktiven Telefonsystems und den zustande gekommenen Verbindungen sind plausibel. Demnach ist von der Richtigkeit der im Rahmen der kommerziellen Kommunikation gemachten Aussagen auszugehen, womit die Beschwerdegegnerinnen nicht unlauter gehandelt haben.
Dispositiv
beschliesst:
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Neue Verfahren/Nouvelles affaires