Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Einvernehmliche Regelung mit den Technischen Betrieben Oberes Suhrental (TBOS)

2f9ae5619283de760293

Vom 9. März 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch/price-supervisor-amicable-settlements/2f9ae5619283de760293/de/einvernehmliche-regelung-mit-den-technischen-betrieben-oberes-suhrental-tbos

Abgerufen am 12. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
Quelle

2f9ae5619283de760293

Einvernehmliche Regelung mit den Technischen Betrieben Oberes Suhrental (TBOS)

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Eidgenössisches Departement für

ÖV, Wasser/Abwasser, BankenNersicherung

[CH-3003 Bern

POST CH AG

TBOS per Adresse Gemêìndekänzlei Kirchleerau

emendeschreiber Dorfstrasse 176

5054 Kirchleerau

Per E-Mail an:

Aktenzeichen: PUE-331-643 Bern, (Datum vgl. Datumsstempel der elektronischen Untêrsèhrift)

Stellungnahme zum geplanten Wasserversorgungsreglement und zu den geplanten Wassergebühren

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Eingabe vom 05.12.2023 und darauffolgendem E-Mail-Verkehr haben Sie uns die Unterlagen betreffend die Anpassung des Wasserversorgungsreglements sowie der Wassergebühren zur Überprüfung gesteUt

Nach weiterem Mailaustausch haben wir Ihnen -am 31. Mai 2024 unsere provisorische Stellungnahme zugestellt. Mit Email vom 29.1 t.2024 haben Sie uns einen Vorschlag zur Entlastung der kleinen Haus ha1tê éingereicht.

Arn 23. Januar 2025 wurde schliesslich vereinbart, dass der Preisüberwacher, angesichts der fehlenden Erfahrungszahlen, vorläufig auf eîne vertiefte Prüfung verzichtet und sich befristet bis Ende 2026 mit den untenstehenden Tärifen einverstanden erklärt.

.

instens rasse

3003 Bern

Tel. +41 58 463 93 09

PUE-D-93D83401/82

.preisueberwa er.a mtn.ch/ ps

Benutzungsgebühr(§ 73 des Reglements)

a) Jährlich wiederkehrende Grundgebühr pro m3/h Dauerdurchfluss Q3 des Wasserzählers:

ON 100 230.0 m~/h und grösser

Fr. 120.00 Fr. 189.00 Fr. 300.00 Fr. 480.00 Fr. 750.00 Fr. 3'600.00 Fr. 6'900.00

b) Jährlich wiederkehrende Grundgebühr pro Wohnung:

  • bis 2 % Zimmer: Fr. 60.00 pro Wohnung

  • ab 3 Zimmer: Fr. 120 pro Wohnung

c) Jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr: Fr. 1.20/m3

Wir bitten die TBOS - sobald die Ergebnisse des Jahres 2025 vorliegen - eine auf die effektiven Zahlen basierende angepasste Planrechnung ab 2027 einzureichen. Sodann können die Gebühren ab dem Jahr 2027 überprüft werden.

Freundliche Grüsse

Niederhauser Beat GBR9JO

Info: admin.ch/esignature I validator.ch Beat Niederhauser Geschäftsführer und Stellvertreter des Preisüberwachers