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Memorandum of Understanding zwischen den Schweizerischen Rheinhäfen und dem Preisüberwacher
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Confédération suisse Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
Bern und Basel, 29. März2022
Memorandum of Understanding zwischen den Schweizerischen Rheinhäfen und dem Preisüberwacher zu den Abgaben auf dem Güterumschlag
1 Rechtliche Grundlage
Dieses Memorandum of Understanding (MoU) stützt sich u. a. auf den Staatsvertrag über die Zusammenlegung der Rheinschifffahrtsdirektion Basel und der Rheinhäfen des Kantons Basel- Landschaft zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit unter dem Namen «Schweizer Rheinhäfen» vom 20. Juni 2006 (Rheinhafen-Vertrag; SG 955.400/SGS 421.1).
Der Preisüberwacher und die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) sind übereingekommen, ihre Absichtserklärung zur «Gestaltung der Abgaben auf dem Güterumschlag» formell in diesem MoU festzuhalten.
2 Gemeinsames Ziel
Der Preisüberwacher und die SRH verfolgen das gemeinsame Ziel, eine hohe Auslastung der Hafenanlagen zu erreichen. Die Senkung der Abgaben auf dem Güterumschlag, stellt dabei eine Massnahme dar, die weiterverfolgt wird.
3 Zusammenarbeit zwischen den SRH und dem Preisüberwacher
3.1 Ausgangslage
Der Gütertransport auf dem Rhein und der Logistikstandort der Rheinhäfen im Raum Basel sind von grosser Bedeutung für die schweizerische Volkswirtschaft. Die SRH ermöglichen den Anschluss der Schweiz an die Rheinschifffahrt. Durch diesen Anschluss an die meistbefahrene europäische Wasserstrasse kann die Binnenschifffahrt als kostengünstiger und ökologischer Verkehrsträger für den schweizerischen Import- und Exportverkehr genutzt werden. Damit die Binnenschifffahrt vermehrt genutzt wird, ist es wichtig, dass die SRH — und damit auch die Hafenwirtschaft — eine hohe Auslastung ihrer Anlagen erreichen. Neben anderen Standort- und institutionellen Faktoren kann die Senkung der Abgaben auf dem Güterumschlag eine zielführende Massnahme sein.
3.2 Austausch
Die Parteien dieses MoU sind sich einig, dass die von den SRH betriebenen Rheinhäfen als moderne und leistungsfähige, an den Marktbedürfnissen orientierte Logistikanlagen weiterentwickelt werden sollen. Anzustreben ist deshalb die Nutzung der bestehenden Kapazitätsreserven.
Die Parteien dieses MoU sind sich einig, dass eine Senkung der Abgaben auf dem Güterumschlag ein Mittel in einem Gesamtkontext von Standortfaktoren zur Erhöhung dieser Auslastung darstellt. Gemäss $ 28 Rheinhafen-Vertrag erheben die SRH eine Abgabe auf dem Güterumschlag. Die Abgabe dient der Finanzierung der Infrastrukturen. Entsprechend sind nach $ 31 für die Erhebung der Abgaben «die Aufwendungen, insbesondere für Erstellung, Betrieb und Unterhalt der Anlagen, für Verzinsung und Abschreibungen, der Aufwand für die Hafenverwaltung sowie die Absicherung der Risiken zu berücksichtigen. Allfällige Mehrerträge sind zulässig.» Die Abgabe wird auf Gütern erhoben, die mit Schiffen zu- oder abgeführt werden. Sie wird ferner auf Gütern erhoben, die von der Landseite her in Lager-, Umschlags- oder Fabrikationsbetriebe auf dem Hafengebiet gelangen und von dort wieder abgeführt werden. Die Abgabe bemisst sich nach Verkehrsträger sowie nach Art und Menge der Güter. Sie wird einmal erhoben, entweder bei der Warenzufuhr oder bei der Warenabfuhr. Die SRH erzielen aktuell mit den Einnahmen der Hafenabgaben keine Gewinne (die SRH-Infrastrukturrechnung ist negativ, siehe hierzu Geschäftsbericht 2020).
PUE-D-DD643401/140
Das Schweizer Parlament hat die Motion 20.3286 «Förderung des Gütertransports auf dem Rhein» mit einem deutlichen Mehr angenommen. Das UVEK startet 2022 die Ausarbeitung der Umsetzung der Motion. Dabei werden die SRH mit dem Bund Modelle untersuchen, bei denen die nautischen Verkehrsinfrastrukturen analog den Nationalstrassen und Bahninfrastrukturen vom Bund mitgetragen werden. Hierdurch kann eine Entlastung der Hafenwirtschaft bei den Abgaben erfolgen.
4 Absichtserklärung
Die SRH erklären sich bereit,
e die Tarife für den schiffseitigen Umschlag von Massengütern innerhalb einer Bandbreite von 0 bis 15 % (je nach Gütergruppe und deren Sensitivität in Bezug auf das Potenzial zur Steigerung der Umschläge) zu senken. Im Mittel soll für diese Gütergruppen eine Senkung von 10 % erreicht werden. Die Sensitivitätsanalyse soll bis Mitte 2022 abgeschlossen sein, um eine Einführung bis spätestens Ende 2022 zu ermöglichen.
e mit den Eignerkantonen und dem Bund neue Abgabenmodelle auszuarbeiten, welche die Hafenwirtschaft perspektivisch entlasten. Hierzu dient die Ausarbeitung der Umsetzung der Motion 20.3286.
e weiterhin die Hafenabgabentarife gemäss § 30 und $ 31 des Staatsvertrags alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe zu überprüfen sowie die Reduktion einzelner Tarife zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen.
Der Preisüberwacher und die SRH stimmen ihre Kommunikation zu diesem MoU miteinander ab.
5 Information
Die SRH informieren den Preisüberwacher periodisch über ihre Massnahmen zur Senkung der Tarife. Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des PüG (insb. Art. 4 Abs. 3, 17 und 19).
6 Gültigkeit des MoU
Die Laufzeit des MoU beträgt: 1. April 2022 bis 31. Dezember 2025.
Preisüberwachung Schweizerische Rheinhäfen
Meierhans Stefan X91B3X + 21.03.2022
# Dr. Stefan Meierhans pe
Stefan Meierhans Florian Röthliagshöfer Preisüberwacher Direktor m
Martin Nusser stv. Direktor