Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Einvernehmliche Regelung mit Ricardo

e69b394c9f622eb5937d

Vom 5. Jan. 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch/price-supervisor-amicable-settlements/e69b394c9f622eb5937d/de/einvernehmliche-regelung-mit-ricardo

Abgerufen am 12. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
Quelle

e69b394c9f622eb5937d

Einvernehmliche Regelung mit Ricardo

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Contédération suisse Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

. Preisüberwachung Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PüG)

zwischen der

Ricardo AG Theilerstrasse 1a

6300 Zug

nachfolgend "Ricardo und dem

Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2

3003 Bern

nachfolgend "der Preisüberwacher" betreffend

Gebührensenkungen bzw. Rabattierungen der Erfolgsgebühren

(3)

(5)

(6) (7)

Vorbemerkungen

Beim Preisüberwacher sind verschiedene Meldungen zu den Erfolgsgebühren von Ricardo eingegangen, worauf er eine Abklärung eröffnet hat.

Ricardo erachtet die Voraussetzungen zum Erlass eines Entscheids i.S.v. Art. 10 Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20), mithin die persönliche Anwendbarkeit gemäss Art. 2 PüG sowie das Vorliegen eines Preismissbrauchs nicht als erfüllt, aber bietet aktiv Hand für eine einvernehmliche Lösung. Sie erklärt sich in diesem Rahmen bereit zu einer befristeten Rabattierung der Erfolgsgebühren für gewisse Verkaufsformate, aus der sich im Vergleich zum bisherigen Angebot für verschiedene Kundengruppen ein Einsparpotenzial ergibt.

Der Preisüberwacher ist der Ansicht, dass diese Massnahmen im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung akzeptabel sind.

Ricardo erklärt, dass sie diese einvernehmliche Regelung unpräjudiziell und ohne Anerkennung der formellen und materiellen Voraussetzungen für den Erlass eines Entscheids i.S.v. Art. 10 PüG abschliesst. Die Rechtswirkung und die Durchsetzung der vorliegenden einvernehmlichen Regelung wird dadurch nicht berührt.

Der Preisüberwacher und Ricardo haben sich deshalb auf nachfolgend aufgeführte Gebührensenkungen bzw. Rabattierungen geeinigt.

Vereinbarungen

Gegenstand und Massnahmen Folgende Massnahmen erfolgen per 1. April 2026 kumulativ:

Senkung der Erfolgsgebühren in CHF um 10 % für alle Auktionen mit einem Startpreis von 1 Franken.

Die 10 %-Senkung gilt auch für solche Auktionen ab 1 Franken, die durch Wahrnehmung der Sofortkauf-Option abgeschlossen werden oder eine solche Sofortkauf-Option enthalten.

Einführung eines kostenlosen Service-Bundles u.a. mit einem Rabatt von 10 % auf die Erfolgsgebühren in CHF sämtlicher Transaktionen, die mittels MoneyGuard abgeschlossen werden.

Nach jeder 5. Transaktion eines jeden Verkäufers auf Ricardo: Gewährung einer Gutschrift in Höhe von 10 % der bezahlten Erfolgsgebühr in CHF auf der betreffenden

5 Transaktion. Diese Gutschrift ist nicht anwendbar auf Grosskunden, welche den

Volumenrabatt (siehe unten 10) bereits via Umsatzschwelle erreichen.

(10) Gewährung eines Volumenrabatts von 10 % für Grosskunden ab einem GMV (Gross

Merchandise Value, wobei Umsätze aus dem Verkauf von Kraftfahrzeugen nur für das jeweils erste pro Periode verkaufte Kraftfahrzeug berücksichtigt werden) von CHF 100'000.- in den vorherigen 12 Monaten (ermittelt jeweils per 31. März und 30. September) für die jeweils folgenden 6 Monate.

(11) Die Maximalgebühr in Höhe von CHF 290.- bleibt von den vorgenannten Massnahmen

unberührt.

ll. Veränderung der Konditionen

(12) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden einvernehmlichen Regelung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der wirtschaftlichen oder betrieblichen Rahmenbedingungen, möglich (Art. 11 Abs. 2 PUG).

Ill. Inkrafttreten und Befristung

(13) Diese einvernehmliche Regelung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist befristet bis

31. März 2029.

IV Sanktionen

(14) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25

PüG zur Anwendung.

V Kommunikation

(15) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen

gegenüber der Öffentlichkeit.

Zürich, 19. Dezember 2025

Ricardo

Ki

19 Dez. 2025

Qualifizierte elektronische Signatur - Schweizer Recht

Francesco Vass Geschäftsführer Ricardo, Managing Director SMG General Marketplaces

19 Dec 2025

Qualified electronic signature - Swiss law Signed on Skribble.com

Christoph Tonini, Chief Executive Officer, SMG Swiss Marketplace Group AG

Hannes Neunhaeusenen

19 Dec 2025

Qualified electronic signature - Swiss law Signed on Skribble.com

Hannes Neunhäuserer, Chief Commercial Officer, SMG General Marketplaces

Bern,

Der Preisüberwacher

Meierhans Stefan X9IB3X 19.12.2025

Regelung

Stefan Meierhans