SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 02/2024
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 02/2024 Einführung neues aktives Bestandespaket für die Kotierung von Hebelprodukten ab 1. Februar 2024
Kategorie Handel und Produkte
Autorisiert durch Alain Picard, Head Products Rebecca Stasolla, Head Change Delivery
Seiten 2
Datum 09.01.2024 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
– Einführung neues aktives Bestandespaket für die Kotierung von Hebelprodukten
– Veröffentlichung der angepassten Gebührenordnung zum Kotierungsreglement für Inkraftsetzung per 1. Februar 2024
SIX Swiss Exchange freut sich, die Teilnehmer mit dieser Mitteilung über die Einführung eines neuen aktiven Bestandespakets für die Kotierung von Hebelprodukten per 1. Februar 2024 informieren.
Aktives Bestandespaket SIX Swiss Exchange hat im Rahmen von SWXess Maintenance Release 10.1 (SMR10.1) am 1. Juni 2022 für die Kotierung von Hebelprodukten die aktiven Bestandespakete eingeführt.
Der Emittent kann gegen Entrichtung einer fixen jährlichen Pauschalgebühr ein aktives Bestandespaket für Hebelprodukte erwerben als Alternative zur Bezahlung einer Gebühr pro Kotierung . Der Erwerb eines aktiven Bestandespakets berechtigt den Emittenten, für die folgenden zwölf Monate Hebelprodukte zu kotieren. Voraussetzung dafür ist, dass die für das gewählte aktive Bestandespaket festgelegte durchschnittliche Anzahl an gleichzeitig aktiver beziehungsweise gleichzeitig kotierter Hebelprodukte während eines Monats nicht überschritten wird.
Zusätzlich zu den bestehenden beiden aktiven Bestandespaketen, führt SIX Swiss Exchange per 1. Februar 2024 ein neues, tieferes aktives Bestandespaket ein:
Durchschnittliche Anzahl gleichzeitig aktiver Jährliche Pauschalgebühr für das aktive resp. gleichzeitig kotierter Hebelprodukte Bestandespaket während eines Monats
NEU! 2’500 CHF 250’000
Bestehend 15’000 CHF 850’000
Bestehend 20’000 CHF 1'000’000
Die Bedingungen für die aktiven Bestandespakete gemäss Ziff. 5.1.8 Gebührenordnung zum Kotierungsreglement gelten entsprechend auch für das neue aktive Bestandespaket.
SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com P.O. Box CH-8021 Zurich
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 02/2024 09.01.2024
Handelsregularien Die Einführung des neuen aktiven Bestandespakets hat Änderungen der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement von SIX Swiss Exchange AG zur Folge. Die revidierte Gebührenordnung zum Kotierungsreglement tritt am 1. Februar 2024 in Kraft und ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading-
Eine ausführliche Auflistung der Anpassungen in der Wegleitung von SIX Swiss Exchange AG finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html
Die Schweizer Börse ist bestrebt, die Gebührenmodelle laufend weiterzuentwickeln und den Marktbedürfnissen anzupassen.
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