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Schema A

SIX-20d2340f4c8d

https://lexipedia.io/de/docs/ch/six-exchange-regulation-regulations/six-20d2340f4c8d/de/schema-a

Abgerufen am 12. Sept. 2026

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  2. Bund
Quelle

Schema A
(SCHA)

Schema A - Beteiligungsrechte

Datum des Inkrafttretens: 2. Mai 2019

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

SIX Exchange Regulation AG ii

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

SIX Exchange Regulation AG iii

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

1 Risikofaktoren

Prominente Darstellung (unter einer Rubrik «Risikofaktoren») der Risikofaktoren, die in Bezug auf den Emittenten, seine Branche und die Effekten, die angeboten und/oder zum Handel zugelassen werden, von wesentlicher Bedeutung sind, um das Marktrisiko zu bewerten, mit dem diese behaftet sind.

2 Angaben über den Emittenten

Der Kotierungsprospekt muss folgende Angaben über den Emittenten und sein Kapital enthalten:

2.1 Allgemeine Angaben

2.1.1 Firma, Sitz, Ort

Firma, Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt, jeweils unter Angabe der Adresse.

2.1.2 Gründung, Dauer

( )* Datum der Gründung und vorgesehene Dauer des Emittenten, sofern diese nicht unbestimmt ist.

2.1.3 Rechtsordnung, Rechtsform

( )* Rechtsordnung, unter welcher der Emittent tätig ist und Rechtsform, nach welcher der Emittent besteht.

2.1.4 Zweck

( )* Zweck des Emittenten unter Bezugnahme auf die betreffende Bestimmung der Statuten oder des Gesellschaftsvertrags.

2.1.5 Register

( )* Register, Datum der Eintragung in dieses Register und, sofern vorhanden, Registernummer.

2.1.6 Konzern

Falls der Emittent ein Konzernunternehmen ist: Darstellung der operativen Konzernstruktur des Emittenten.

2.2 Angaben über Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- und Revisionsorgane

2.2.1 Personelle Zusammensetzung

Namen und Geschäftsadresse der nachstehenden Personen: 1. Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- und gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorgane; 2. persönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditaktiengesellschaft; 3. Gründer, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, die seit weniger als fünf Jahren besteht.

* Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 34 KR können die mit «*» bezeichneten Angaben weggelassen werden.

SIX Exchange Regulation AG 4

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

2.2.2 Stellung und Tätigkeiten

Stellung der Personen gemäss Ziff. 2.2.1 beim Emittenten, Tätigkeit innerhalb des Emittenten sowie die wichtigsten Tätigkeiten, die sie ausserhalb des Emittenten ausüben, sofern diese Tätigkeiten für den Emittenten von Bedeutung sind. Namen sämtlicher börsenkotierter sowie weiterer wesentlicher Unternehmen und Gesellschaften, bei denen diese Personen während der letzten fünf Jahre Mitglied der Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- oder gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorgane bzw. Partner waren, unter Angabe der Tatsache, ob die Mitgliedschaft in diesen Organen oder als Partner weiter fortbesteht.

2.2.3 Verfahren und Schuldsprüche

Etwaige Schuldsprüche in Bezug auf Verbrechen oder Vergehen im Wirtschaftsbereich während der letzten fünf Jahre, die eine dieser Personen betreffen, die im Rahmen einer der genannten Positionen handelte und laufende oder mit einer Sanktion abgeschlossene Verfahren in Bezug auf die genannte Person von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschliesslich designierter Berufsverbände). Falls keinerlei entsprechende Informationen offen gelegt werden müssen, ist eine entsprechende Negativerklärung abzugeben.

2.2.4 Effekten und Optionsrechte

Anzahl der Effekten und prozentualer Anteil der Stimmrechte am Emittenten, ob ausübbar oder nicht, der von Mitgliedern der in Ziff. 2.2.1 genannten Organe insgesamt gehalten wird, und Rechte, die diesen Personen auf den Bezug solcher Effekten eingeräumt sind inkl. den Konditionen zur Ausübung dieser Rechte. Falls der Stichtag für diese Angaben nicht das Datum des Kotierungsprospekts ist, ist auf diese Tatsache hinzuweisen. Allfällige wesentliche Änderungen seit dem Stichtag der Angaben sind im Kotierungsprospekt offen zu legen.

2.2.5 Mitarbeiterbeteiligung

( )* Möglichkeiten der Beteiligung am Emittenten für die Mitarbeiter aller Stufen.

2.2.6 Revisionsorgan

Name bzw. Firma und Adresse des gesetzlich zugelassenen Revisionsorgans, welches die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre geprüft hat. Wurde für das laufende Geschäftsjahr ein anderes Revisionsorgan gewählt, so ist dies anzugeben. Wurde das Revisionsorgan während des von den historischen Jahresabschlüssen abgedeckten Zeitraums abgewählt bzw. entlassen, nicht wiedergewählt oder hat es sich von selbst zurückgezogen, so sind die Gründe dafür offenzulegen.

2.3 Geschäftstätigkeit

Die gemäss Ziff. 2.3.1‑2.3.7 genannten Angaben über die Geschäftstätigkeit, welche für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit und Ertragskraft des Emittenten von Bedeutung sind. Falls diese Angaben durch aussergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden sind, so ist darauf besonders hinzuweisen.

* Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 34 KR können die mit «*» bezeichneten Angaben weggelassen werden.

SIX Exchange Regulation AG 5

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

2.3.1 Haupttätigkeit

( )* Beschreibung der aktuellen Haupttätigkeitsbereiche unter Angabe der wichtigsten Arten der vertriebenen Erzeugnisse oder erbrachten Dienstleistungen; Angabe neuer Erzeugnisse oder Tätigkeiten.

2.3.2 Nettoumsatzerlöse

( )* Nettoumsatzerlöse für die letzten drei Geschäftsjahre. Die Nettoumsatzerlöse sind nach Geschäftsfeldern (Produkte- oder Dienstleistungsbereiche, gegebenenfalls Aufteilung nach geografischen Märkten) aufzuführen; auf die Gliederung kann verzichtet werden, falls diese für die Beurteilung der massgebenden Nettoumsatzerlöse unwesentlich ist.

2.3.3 Standort und Grundbesitz

( )* Soweit wesentlich für die Geschäftstätigkeit, Standort und Bedeutung der Schwerpunktbetriebe und kurze Angaben über den Grundbesitz. Schwerpunktbetrieb ist ein Betrieb, der mehr als 10 % zum Umsatz oder zur Produktion beiträgt.

2.3.4 Patente und Lizenzen

Etwaige Abhängigkeiten in Bezug auf Patente und Lizenzen, Industrie-, Handels- oder Finanzierungsverträge oder neue Herstellungsverfahren.

2.3.5 Forschung und Entwicklung

( )* Beschreibung der während der letzten drei Geschäftsjahre gestarteten und abgeschlossenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

2.3.6 Gerichts-, Schieds- und Administrativverfahren

Hängige oder drohende Gerichts-, Schieds- oder Administrativverfahren, soweit diese von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens- oder Ertragslage des Emittenten sind. Falls keine derartigen Verfahren hängig oder angedroht sind, ist eine entsprechende Negativerklärung in den Kotierungsprospekt aufzunehmen.

2.3.7 Personalbestand

( )* Personalbestand am Stichtag des Jahresabschlusses während der letzten drei Geschäftsjahre.

2.4 Investitionen

2.4.1 Getätigte Investitionen

( )* Zahlenangaben über die wichtigsten während des durch die historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums vorgenommenen Investitionen.

2.4.2 Laufende Investitionen

Die wichtigsten laufenden Investitionen unter Angabe der Verteilung dieser Investitionen nach geografischen Gesichtspunkten (In- und Ausland).

2.4.3 Bereits beschlossene Investitionen

Die wichtigsten künftigen Investitionen, die von den Leitungsorganen des Emittenten bereits fest beschlossen sind und für welche rechtsverbindliche Verpflichtungen eingegangen wurden.

* Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 34 KR können die mit «*» bezeichneten Angaben weggelassen werden.

SIX Exchange Regulation AG 6

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

2.5 Kapital und Stimmrechte

2.5.1 Kapitalstruktur

Betrag des ordentlichen, genehmigten und bedingten Kapitals per Stichtag des Jahresabschlusses, Zahl, Gattung und Nennwert der Effekten, jeweils unter Angabe der Hauptmerkmale, wie Dividendenberechtigung, Vorzugsrechte und ähnliche Berechtigungen unter Hinweis auf den nicht einbezahlten Teil auf dem ordentlichen Kapital.

2.5.2 Stimmrechte

Darstellung der Stimmrechtsverhältnisse und sämtlicher Stimmrechtsbeschränkungen unter Hinweis auf statutarische Gruppenklauseln und auf Regeln zur Gewährung von Ausnahmen, namentlich für institutionelle Stimmrechtsvertreter.

2.5.3 Genehmigtes oder bedingtes Kapital

Wurde eine genehmigte und/oder bedingte Kapitalerhöhung beschlossen: 1. maximaler Umfang der genehmigten und/oder bedingten Kapitalerhöhung und Dauer der Ermächtigung zur Durchführung der Kapitalerhöhung; 2. Kreis der Begünstigten, die ein Recht auf Zeichnung dieses zusätzlichen Kapitals haben oder haben werden; 3. Bedingungen und Modalitäten der Ausgabe oder Entstehung der Effekten, die diesem zusätzlichen Kapital entsprechen.

2.5.4 Anteil- bzw. Genussscheine

( )* Hat der Emittent Anteile ausgegeben, die nicht das Kapital vertreten, wie etwa Genussscheine: Angabe ihrer Zahl und ihrer Hauptmerkmale. 2.5.5 Ausstehende Wandel- und Optionsrechte, Anleihen, Kredite und Eventualverbindlichkeiten ( )* Ausstehende Wandelanleihen und Anzahl der vom Emittenten oder von Konzerngesellschaften auf die Effekten des Emittenten begebenen Optionen (einschliesslich Mitarbeiteroptionen, die separat darzustellen sind) unter Aufführung von Laufzeit und Wandel- bzw. Optionsbedingungen. Sofern wesentlich, ausstehende Anleihen, wobei zu unterscheiden ist zwischen (durch dingliche Sicherheiten oder auf andere Art durch den Emittenten oder durch Dritte) sichergestellten und nicht sichergestellten Anleihen unter Aufführung von Zins, Verfalldatum und Währung. Sofern wesentlich, Gesamtbetrag aller sonstigen Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten, wobei zwischen sichergestellten und nicht sichergestellten Verbindlichkeiten zu unterscheiden ist, unter Aufführung von Zins, Verfalldatum und Währung. Sofern wesentlich, Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten, Verfalldatum und Währung. Die Angaben können für die oben aufgeführten Kategorien jeweils summarisch erfolgen, soweit eine summarische Darstellung nicht zu einem irreführenden Eindruck führt. Aufzuführen ist zudem eine generelle Übersicht über Kapitalisierung und Verschuldung, wobei zwischen garantierten und nicht garantierten, besicherten und unbesicherten Schulden zu unterscheiden ist. Diese Übersicht darf nicht älter sein als 90 Tage vor dem Datum des Kotierungsprospekts. Zur Verschuldung zählen auch indirekte Schulden und Eventualverbindlichkeiten.

2.5.6 Vom Gesetz abweichende Statutenbestimmungen

( )* Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Bestimmungen der Statuten im Hinblick auf die Veränderung des Kapitals und der mit den einzelnen Gattungen von Effekten verbundenen Rechte.

* Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 34 KR können die mit «*» bezeichneten Angaben weggelassen werden.

SIX Exchange Regulation AG 7

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

2.5.7 Traktandierung

Regeln zur Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands für die Generalversammlung, namentlich bezüglich Fristen und Stichtage.

2.5.8 Eigene Beteiligungsrechte

Anzahl der vom Emittenten oder in seinem Auftrag gehaltenen eigenen Beteiligungsrechte, einschliesslich seiner Beteiligungsrechte, die eine andere Gesellschaft hält, an der er mehr als 50% der Stimmrechte hält.

2.5.9 Bedeutende Aktionäre

In Bezug auf bedeutende Aktionäre sowie bedeutende Aktionärsgruppen und deren Beteiligungen sind die Angaben gemäss Art. 120 ff. FinfraG und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen der FinfraV-FINMA aufzuführen, sofern sie dem Emittenten bekannt sind. Siehe hierzu auch: – Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) – Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht vom 3. Dezember 2015 über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA, FinfraV-FINMA)

2.5.10 Kreuzbeteiligungen

Kreuzbeteiligungen, soweit die kapital- oder stimmenmässigen Beteiligungen auf beiden Seiten einen Grenzwert von 5% überschreiten.

2.5.11 Öffentliche Kaufangebote

Allfällige Erleichterung oder Befreiung von der Verpflichtung zu einem öffentlichen Kaufangebot nach Art. 135 f. FinfraG gemäss Statuten («Opting out» und «Opting up»-Klauseln) unter Angabe des prozentualen Grenzwerts. Siehe hierzu auch: – Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG)

2.5.12 Dividendenberechtigung

Beginn der Dividendenberechtigung. Angaben zu allfälligen auf den Dividenden erhobenen Quellensteuern sowie Angaben darüber, ob diese Quellensteuern durch den Emittenten übernommen werden.

2.6 Informationspolitik

Rhythmus und Form von Informationen des Emittenten an seine Aktionäre sowie Hinweis auf permanente Informationsquellen und Kontaktadressen des Emittenten, die allgemein zugänglich sind oder speziell von Aktionären genutzt werden können (z.B. Links auf Webseiten, Info-Centers, Druckschriften etc.).

2.7 Jahres- und Zwischenabschlüsse

Der Kotierungsprospekt muss über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten die folgenden Informationen enthalten: Siehe hierzu auch: – Richtlinie Rechnungslegung (RLR) – Richtlinie komplexe finanzielle Verhältnisse (RLKV)

SIX Exchange Regulation AG 8

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

– Richtlinie Track Record (RLTR)

2.7.1 Jahresabschlüsse

Für die letzten vollen drei Geschäftsjahre die nach einem vom Regulatory Board anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellten und vom Revisionsorgan geprüften Jahresabschlüsse gemäss Art. 49 KR.

2.7.2 Prüfung der Jahresabschlüsse

Der Kotierungsprospekt muss den rechtsgültig unterzeichneten Bericht des Revisionsorgans für die letzten drei geprüften Jahresabschlüsse enthalten (Art. 49 KR).

2.7.3 Stichtag

Der Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses darf zum Zeitpunkt der Publikation des Kotierungsprospekts nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

2.7.4 Zwischenabschluss

( )* Liegt der Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses zum Zeitpunkt der Publikation des Kotierungsprospekts mehr als neun Monate zurück, so ist zusätzlich ein Zwischenabschluss gemäss Art. 9 Richtlinie Rechnungslegung für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres in den Kotierungsprospekt aufzunehmen.

2.7.5 Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahres- bzw. Zwischenabschluss

Wesentliche Änderungen, die seit dem Abschluss des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag des Zwischenabschlusses in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Emittenten eingetreten sind. Andernfalls ist eine Negativerklärung in den Kotierungsprospekt aufzunehmen.

2.8 Dividende und Ergebnis

Der Kotierungsprospekt hat folgende Angaben zu Dividende und Ergebnis des Emittenten zu enthalten: 1. Beschreibung der Dividendenpolitik des Emittenten und allfälliger diesbezüglicher Beschränkungen; und 2. Dividende pro Beteiligungsrecht für die letzten drei Geschäftsjahre. Hat sich in den letzten drei Geschäftsjahren die Zahl der Beteiligungsrechte des Emittenten, insbesondere durch eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals oder durch Zusammenlegung oder Split der Beteiligungsrechte geändert, so sind die Angaben pro Beteiligungsrecht zu bereinigen, um sie vergleichbar zu machen.

3 Angaben über die Effekten

Der Kotierungsprospekt muss folgende Angaben über die zu kotierenden Effekten enthalten:

3.1 Rechtsgrundlage

Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, aufgrund deren die Effekten begeben worden sind oder begeben werden.

* Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 34 KR können die mit «*» bezeichneten Angaben weggelassen werden.

SIX Exchange Regulation AG 9

Schema A - Beteiligungsrechte 02.05.2019

3.2 Art der Emission

Art der Emission der Effekten; namentlich ist bei Festübernahmen auch das federführende Institut anzugeben. Erstreckt sich die Festübernahme nur auf einen Teil der Emission, so ist dessen Höhe anzugeben. Siehe hierzu auch: – Zuteilungs-Richtlinien für den Emissionsmarkt der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)

3.3 Anzahl, Gattung und Nennwert der Effekten

Anzahl, Gattung und Nennwert der Effekten; falls es sich um Effekten ohne Nennwert handelt, so ist dies anzugeben.

3.4 Neue Effekten aus Kapitaltransaktion

Falls es sich um Effekten handelt, welche anlässlich einer Fusion, einer Spaltung, der Einbringung der Gesamtheit oder eines Teils des Vermögens eines Unternehmens, eines öffentlichen Umtauschangebotes oder als Gegenleistung für andere Leistungen als Bareinlagen begeben werden, so sind die wesentlichen Bedingungen für die entsprechenden Vorgänge summarisch offenzulegen. Diese Offenlegung kann durch Aufnahme der Bedingungen in den Kotierungsprospekt erfolgen oder durch Verweis auf die Dokumentation, in welcher die Bedingungen enthalten sind. Im letztgenannten Fall ist anzugeben, wo die Dokumentation zur Einsicht aufliegt.

3.5 Rechte

Kurze Beschreibung der mit den Effekten verbundenen Rechte, insbesondere Umfang des Stimmrechts, Anspruch auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös sowie allfälliger Vorrechte.

3.6 Beschränkungen

3.6.1 Beschränkungen der Übertragbarkeit

Beschränkungen der Übertragbarkeit pro Kategorie der Effekten unter Hinweis auf allfällige statutarische Gruppenklauseln und auf Regeln zur Gewährung von Ausnahmen sowie Gründe für die Gewährung von Ausnahmen im Berichtsjahr.

3.6.2 Beschränkungen der Handelbarkeit

Allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit für den Zeitraum ab erstem Handelstag. Insbesondere ist deutlich auf allfällige Verkaufsbeschränkungen des ausländischen Rechts hinzuweisen.

3.7 Internationale Emission, gleichzeitige öffentliche und private Platzierung

Erfolgt die Ausgabe gleichzeitig auf verschiedenen Märkten im In- und Ausland und werden einzelne Tranchen einem oder mehreren Märkten vorbehalten, so ist dies anzugeben; es sind ferner Angaben über diese vorbehaltenen Tranchen in den Kotierungsprospekt aufzunehmen. Falls die Effekten bereits an anderen Börsen zugelassen sind oder deren Zulassung an anderen Börsen zum Zeitpunkt der Kotierung beantragt wird, so ist dies unter Nennung der entsprechenden Börsen anzugeben. Werden gleichzeitig oder fast gleichzeitig mit der Begebung Effekten der gleichen Gattung privat gezeichnet oder platziert oder werden Effekten anderer Gattungen im Hinblick auf eine öffentliche oder private Platzierung begeben, so sind die Art der Vorgänge sowie Anzahl – falls bestimmt – und Merkmale der betreffenden Effekten anzugeben.

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3.8 Zahlstellen

Angaben über die Zahlstellen.

3.9 Nettoerlös

Geschätzter Nettoerlös der Emission, aufgegliedert nach den wichtigsten Verwendungszwecken. Die Verwendung des Nettoerlöses muss im Detail dargelegt werden, insbesondere wenn er ausserhalb der normalen Geschäftsvorfälle zum Erwerb von Aktiva verwendet wird, die zur Finanzierung des angekündigten Erwerbs anderer Unternehmen oder zur Begleichung, Reduzierung oder vollständigen Tilgung der Schulden eingesetzt werden.

3.10 Öffentliche Kauf- oder Umtauschangebote

Für das letzte und das laufende Geschäftsjahr: 1. öffentliche Kauf- oder Umtauschangebote für die Effekten des Emittenten durch Dritte; 2. öffentliche Umtauschangebote des Emittenten für Effekten einer anderen Gesellschaft; 3. Preis oder Umtauschbedingungen und Ergebnis dieser Angebote.

3.11 Ausgestaltung der Effekten

Art der Ausgestaltung der Effekten; falls Wertpapiere gedruckt werden, muss angegeben werden, ob es sich um Inhaber- oder Orderpapiere handelt. Falls die Effekten nicht verbrieft werden, muss die Regelung der börsenmässigen Übertragungsmöglichkeiten und des Nachweises der Rechtsträgerschaft offen gelegt werden. Falls die Effekten in Form einer oder mehrerer Globalurkunden auf Dauer verbrieft werden, ist im Kotierungsprospekt deutlich darauf hinzuweisen, dass der Anleger gegebenenfalls die Auslieferung von Einzelurkunden nicht verlangen kann.

3.12 Publikation

Hinweis, wo Mitteilungen über die Effekten und den Emittenten veröffentlicht werden.

3.13 Kursentwicklung der Effekten

Soweit vorhanden, Kursentwicklung der Effekten in den letzten drei Jahren unter Angabe von bezahltem Jahresschlusskurs, Jahreshöchstkurs sowie Jahrestiefstkurs.

3.14 Valorennummer und ISIN

Valorennummer und ISIN der Effekten.

3.15 Vertretung

Hinweis auf eine allfällige Vertretung durch eine anerkannte Vertretung gemäss Art. 58a KR.

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4 Verantwortung für den Kotierungsprospekt

Der Kotierungsprospekt muss folgende Angaben enthalten über Personen oder die Gesellschaft, die für den Inhalt des Kotierungsprospekts oder gegebenenfalls für bestimmte bezeichnete Abschnitte die Verantwortung übernehmen: 1. Namen und Stellung (bei juristischen Personen oder Gesellschaften Firma und Sitz der Personen oder Gesellschaften); 2. Erklärung dieser Personen oder Gesellschaften, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.

SIX Exchange Regulation AG 12