0.748.127.192.681
Beschluss Nr. 2/2004
des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Annahme seiner Geschäftsordnung
Angenommen am 22. April 2004
Präambel
Der Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz,
gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr1,
im Folgenden «das Abkommen», insbesondere Artikel 21 Absatz 3,
beschliesst:
Einziger Artikel
Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses im Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen.
Brüssel, 22. April 2004 | Für den Gemischten Ausschuss |
Der Leiter der Delegation der Gemeinschaft: | |
Der Leiter der Schweizerischen Delegation: |