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Bundesbeschluss betreffend die Ratifikation des von der siebenten Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommens über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen

832.27 · Systematische Sammlung des Bundesrechts

In Kraft seit 9. Juni 1927

https://lexipedia.io/de/docs/ch/sr-rs-rs/832-27/de/bundesbeschluss-betreffend-die-ratifikation-des-von-der-siebenten-internationalen-arbeitskonferenz-beschlossenen-ubereinkommens-uber-die-gleichbehandlung-einheimischer-und-auslandischer-arbeitnehmer-bei-entschadigung-aus-anlass-von-betriebsunfallen

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Systematische Sammlung des Bundesrechts
Quelle

832.27

Bundesbeschluss
betreffend die Ratifikation des von der siebenten Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommens über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen

vom 9. Juni 1927 (Stand am 9. Juni 1927)

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

in Anwendung von Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 19262,

Footnotes

  1. [1] SR 101
  2. [2] BBl 1926 I 795

beschliesst:

I.

Der Bundesrat wird ermächtigt:

  1. zu gegebener Zeit den Beitritt der Schweiz zu dem von der siebenten Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommen vom 5. Juni 19253 über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen zu erklären;

  2. mit einzelnen Staaten Sonderabkommen über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer in der Unfallentschädigung abzuschliessen.

Footnotes

  1. [3] SR 0.832.27

II.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.