Vernehmlassung zum UEK-Rundschreiben Nr. 5: Sanierungsausnahme / Sanierungskonzept der Zielgesellschaft
UEK-Rundschreiben Nr. 5: Sanierungsausnahme / Sanierungskonzept der Zielgesellschaft
Entwurf vom 15. Juni 2020
Gemäss Art. 136 Abs. 1 FinfraG kann die Übernahmekommission in berechtigten Fällen Aus- nahmen von der Angebotspflicht gewähren, namentlich wenn die Beteiligungspapieren zu Sanierungszwecken erworben werden (lit. e). Eine Sanierungsausnahme soll nach ihrem Sinn und Zweck (erst) in einer Situation gewährt werden, in welcher sich ohne eine solche Ausnahme kaum ein Investor finden liesse (sog. Subsidiarität der Sanierungsausnahme). Damit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Sanierungsausnahme überprüft werden können, hat die Zielgesellschaft der Übernahmekommission ein Sanierungskonzept einzureichen, welches unter anderem folgende Informationen enthalten muss:
1 Darstellung der Situation
Die finanzielle Situation der Zielgesellschaft ist darzustellen (namentlich mit Angaben zu Ei- genmitteln, Verschuldungsgrad; besteht oder droht eine Unterbilanz, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit?) und die Ursachen hierfür sind zu erläutern.
2 Aufzeigung des Sanierungsbedarfs / Liquiditätsplanung
Die Höhe des Sanierungsbedarf ist quantitativ darzustellen und zu begründen. Es sind Angaben zur zeitlichen Dringlichkeit zu machen unter Erläuterung einer Liquiditätsplanung für mindestens die nächsten sechs Monate.
3 Erläuterung der gewählten Massnahme
Es sind die Details der gewählten Sanierungsmassnahme darzulegen (inklusive ihrer zu erwar- tenden Dauer) und die Wahl der Parameter für die geplante Kapitalerhöhung zu erläutern (insbesondere Ausgabepreis[e]; Wahrung der Bezugsrechte ja/nein; Bezugsrechtehandel ja/nein; allfällige Zuteilungskriterien).
4 Darstellung alternativ geprüfter Massnahmen
Es ist darzulegen, welche Massnahmen als Alternativen zum gewählten Sanierungskonzept geprüft oder bereits erfolglos durchgeführt wurden und es ist zu erläutern, weshalb diese verworfen wurden.
Die Übernahmekommission behält sich vor, nötigenfalls eine Beurteilung des Sanierungskon- zeptes durch einen unabhängigen Sachverständigen zu verlangen.
Dieses Rundschreiben ist ab dem … anwendbar.
Stockerstrasse 54, 8002 Zürich / T +41 44 283 17 50 / F +41 44 283 17 40 / counsel@takeover.ch www.takeover.ch – – –