UEK-D3245
Inserat (File)
Rubrum
Castle Private Equity AG, Freienbach Rückkauf eigener Namenaktien zum Festpreis mit dem Zweck der Kapitalherabsetzung Die Generalversammlung der Castle Private Equity AG (mit Sitz in Freienbach), Schützenstrasse 6, 8808 Pfäffikon SZ, vom 14. Mai 2018 hat den Verwaltungsrat ermächtigt, im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms zum Festpreis maximal 4’343’621 eigene Aktien zum Zweck der Kapitalherabsetzung zurückzukaufen. Darauf basierend hat der Verwaltungsrat der Castle Private Equity AG am 29. Oktober 2018 beschlossen, maximal 4’343’621 Namenaktien zum Festpreis zurückzukaufen, was maximal 24.10% des Kapitals und der Stimmrechte entspricht (das «Rückkaufangebot»). Der Verwaltungsrat der Castle Private Equity AG wird der nächsten Generalversammlung eine Kapitalherabsetzung durch Vernichtung beantragen. Das aktuell im Handelsregister eingetragene Aktienkapital der Castle Private Equity AG beträgt CHF 901’124.75 und ist eingeteilt in 18’022’495 Namenaktien von je CHF 0.05 Nennwert. Das Rückkaufangebot steht vom 13. November 2018 bis zum 27. November 2018, 11:00 Uhr MEZ, zur Annahme offen. Übersteigt die Anzahl der angedienten Namenaktien die Anzahl der im Rahmen des Rückkaufangebots maximal zurückzukaufenden Namenaktien, wird Castle Private Equity AG die Annahmeerklärungen anteilsmässig (pro rata) kürzen. Während der Durchführung des Rückkaufangebots wird das laufende Aktienrückkaufprogramm über eine zweite Handelslinie sistiert sein. Das Rückkaufangebot ist von der Übernahmekommission mit Verfügung vom 24. Oktober 2018 von der Beachtung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt worden.
Angebotspreis Steuern CHF 17.50 je Namenaktie Castle Private Equity AG, unter Abzug der eidgenössischen Verrechnungs- Der Rückkauf von Namenaktien Castle Private Equity AG zum Zweck der Kapitalherabsetzung wird als steuer von 35% auf der Differenz zwischen dem Angebotspreis und dem Nennwert der Namenaktie Teilliquidation der Castle Private Equity AG behandelt. Castle Private Equity AG, d.h. CHF 11.3925 netto pro Namenaktie Castle Private Equity AG (der «Netto Daraus ergeben sich bezüglich der eidgenössischen Verrechnungssteuer, der direkten Bundessteuer für rückkaufspreis»). in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige Personen sowie der Umsatzabgabe im Wesentlichen Dauer des Rückkaufs die folgenden steuerlichen Konsequenzen: Das Rückkaufangebot ist gültig vom 13. November 2018 bis zum 27. November 2018, 11:00 Uhr MEZ.
1. Eidgenössische Verrechnungssteuer Andienung Die Castle Private Equity AG ist verpflichtet, die eidgenössische Verrechnungssteuer zum Satz von 35% Aktionärinnen und Aktionäre, welche am Rückkaufangebot teilnehmen wollen, werden gebeten, auf der Differenz zwischen Angebotspreis und Nennwert der Namenaktien Castle Private Equity AG gemäss den Instruktionen der Depotbank zu verfahren. Angediente Namenaktien werden durch die zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzuziehen. jeweilige Depotbank gesperrt und können nicht mehr gehandelt werden. In der Schweiz ansässige Personen sind zur Rückforderung der Verrechnungssteuer berechtigt, wenn Publikation des Ergebnisses sie im Zeitpunkt des Rückkaufs das Nutzungsrecht an den Namenaktien Castle Private Equity AG Castle Private Equity AG wird das Ergebnis des Rückkaufangebots, inkl. eine allfällige Kürzung von hatten (Art. 21 Abs. 1 lit. a VStG). Vorbehalten sind Fälle von Steuerumgehung gemäss Praxis der Annahmeerklärungen, am 27. November 2018 mittels Medienmitteilung und Publikation auf der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Im Ausland domizilierte Personen können die Verrechnungssteuer Webseite von Castle Private Equity AG (www.castlepe.com/en/investor-relations) bekannt geben. nach Massgabe allfälliger Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Vorbehalten bleiben Fälle des Abkommensmissbrauchs gemäss schweizerischer Gerichts- und Verwaltungspraxis. Allfällige Verkäufe von eigenen Namenaktien und Käufe während des Rückkaufangebots, die ausserhalb des Rückkaufangebots getätigt werden, werden ebenfalls auf der oben erwähnten Webadresse 2. Direkte Bundessteuer publiziert. 2.1 Für in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige Personen Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die direkte Bundessteuer. Die Praxis zu den Auszahlung des Nettorückkaufspreises und Titellieferung Kantons- und Gemeindesteuern entspricht in der Regel jener der direkten Bundessteuer. Die Auszahlung des Nettorückkaufspreises sowie die Lieferung der Namenaktien finden mit Valuta 30. November 2018 statt. a) Im Privatvermögen gehaltene Namenaktien Castle Private Equity AG: Der mit der Andienung verbundene Verkauf von Namenaktien an die Castle Private Equity AG Eigene Namenaktien führt zu steuerbarem Einkommen in der Höhe der Differenz zwischen dem Angebotspreis und
Per 25. Oktober 2018 hielt die Castle Private Equity AG 1’658’681 eigene Namenaktien (9.20% des Kapitals dem Nennwert der Namenaktien Castle Private Equity AG (Nennwertprinzip). und der Stimmrechte), welche zwecks Kapitalherabsetzung zurückgekauft worden sind. b) Im Geschäftsvermögen gehaltene Namenaktien Castle Private Equity AG: Aktionäre mit mehr als 3% Stimmrechte Die positive Differenz zwischen Angebotspreis und Buchwert der Namenaktien Castle Private Gemäss den bis zum 25. Oktober 2018 publizierten Meldungen hielten folgende wirtschaftlich Berech- Equity AG beim Verkauf an die Emittentin stellt steuerbaren Gewinn dar (Buchwertprinzip). tigte mehr als 3% des Kapitals und der Stimmrechte an der Castle Private Equity AG: Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können unter bestimmten Umständen den Lansel Luxembourg S.à.r.l., Luxembourg, Vintage VI Mgr Hlds, George Town, Grand Cayman, Beteiligungsabzug geltend machen. Cayman Islands, Ubar Investment Holdings Limited, Saint Helier, Jersey Channel Islands
2.2 Für im Ausland unbeschränkt steuerpflichtige Personen (indirekter Halter: The Goldman Sachs Group, Wilmington, USA) Bezüglich der Steuerfolgen für im Ausland ansässige Aktionärinnen und Aktionäre sind die entspre- 24.59% des Kapitals und der Stimmrechte chenden lokalen Vorschriften zu beachten. Berlin-AI Fund SCS, SICAV-FIS, Luxembourg
3. Gebühren und Abgaben 11.10% des Kapitals und der Stimmrechte Der Rückkauf eigener Namenaktien zum Zwecke der Kapitalherabsetzung ist umsatzabgabefrei. Deka-StBV-NW-AI II/IFM-Invest, Luxembourg Hingegen sind allfällige Gebühren der SIX Swiss Exchange vorbehalten. (indirekter Halter: Deka International S.A., Luxembourg) Das eingeholte Steuerruling und insbesondere die Ausführungen unter Ziffer 2 hiervor sind allge- 6.51% des Kapitals und der Stimmrechte meiner Natur und stellen die steuerliche Behandlung für Aktionärinnen und Aktionäre mit Ansässig LGT Group Foundation, Liechtenstein keit in der Schweiz dar. Der Castle Private Equity AG sind die individuellen Verhältnisse der einzelnen 5.51% des Kapitals und der Stimmrechte Investoren nicht bekannt. Die Aktionärinnen und Aktionäre sind deshalb gehalten, ihre konkrete Situation mit ihrem eigenen Rechts-, Finanz-oder Steuerberater zu klären. Personalvorsorgestiftung der LGT Gruppe, Schweiz und Liechtenstein 5.42% des Kapitals und der Stimmrechte Angebotsrestriktionen Insbesondere U.S.A. / U.S. Personen, EEA, United Kingdom. HAEK Fund (indirekter Halter: WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., Luxembourg) 3.08% des Kapitals und der Stimmrechte Die Namenaktien der Castle Private Equity AG werden ausserhalb der Schweiz nicht öffentlich zum Kauf angeboten und dürfen nur in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Gesetzen und Die Aktionärsgruppe für jene Namenaktien, die indirekt durch The Goldman Sachs Group, Inc., Regulierungen in, nach oder aus anderen Ländern als der Schweiz direkt oder indirekt angeboten, Wilmington, USA, gehalten werden, hat gegenüber der Castle Private Equity AG bekannt gegeben, dass verkauft, erworben oder geliefert werden. sie im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms über eine zweite Handelslinie und des vorlie- Anwendbares Recht und Gerichtsstand genden Rückkaufangebots keinen Kontrollwechsel im Sinne von Rz 10 vom UEK-Rundschreiben Nr. 1 Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. anstrebt und hat sich gegenüber der Castle Private Equity AG verpflichtet, mindestens 2’000’000 Namenaktien anzudienen. Beauftragte Bank Zürcher Kantonalbank Die Personalvorsorgestiftung der LGT Gruppe Schweiz und Liechtenstein haben sich gegenüber der Castle Private Equity AG verpflichtet 498’112 und 783’312 Namenaktien unter dem Rückkaufangebot Valor / ISIN / Ticker
anzudienen. Namenaktien Castle Private Equity AG Nicht-öffentliche Informationen Die Castle Private Equity AG bestätigt, dass sie über keine nicht-öffentlichen Informationen verfügt, Rechtsmittelbelehrung die eine Entscheidung der Aktionärinnen und Aktionäre massgeblich beeinflussen könnten. Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der Stimmrechte an der Castle Private Equity AG, ob ausübbar oder nicht, nachweist (qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV) und am Verfügung der Übernahmekommission Verfahren bisher nicht teilgenommen hat, kann gegen die vorliegende Verfügung Einsprache erheben. Die Übernahmekommission hat gemäss Ziffer 6.2 des UEK-Rundschreibens Nr. 1 vom 27. Juni 2013 Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der Veröffent- (Stand am 1. Januar 2016) folgende Verfügung erlassen: lichung der vorliegenden Verfügung einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische – Das beabsichtigte öffentliche Rückkaufprogramm von Castle Private Equity AG zum Festpreis zwecks Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58 Kapitalherabsetzung durch Vernichtung der zurückzukaufenden Namenaktien wird im Umfang von Abs. 3 UEV). maximal 4’343’621 Namenaktien, entsprechend rund 24.10% des Aktienkapitals und der Stimmrechte, von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt. Hinweis – Die Freistellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Castle Private Equity AG der Übernahmekom- Dieses Inserat stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne der Artikel 652a oder 1156 des Obligationenmission vor Publikation des Rückkaufinserates verbindliche Zusagen der bedeutenden Aktionäre rechts dar. zukommen lässt, welche sicherstellen, dass a) das beabsichtigte öffentliche Rückkaufprogramm und die Vernichtung der zurückgekauften Namenaktien keine erhebliche Änderung der Kontrollverhältnisse zur Folge haben werden, insbesondere eine Zusicherung von The Goldman Sachs Group, Inc. wonach diese nach Abschluss des beabsichtigten Rückkaufprogramms eine Beteiligung von weniger als 33 ⁱ/% des Aktienkapitals und der Stimmrechte an Castle Private Equity AG halten wird, und dass b) das beabsichtigte öffentliche Rückkaufprogramm und die Vernichtung der zurückgekauften
Namenaktien keine (bzw. keine wesentliche) Reduktion des frei handelbaren Anteils zur Folge haben werden. – Die vorliegende Verfügung wird nach Veröffentlichung des Rückkaufinserats durch Castle Private Equity AG auf der Webseite der Übernahmekommission publiziert. – Die Gebühr zulasten von Castle Private Equity AG beträgt CHF 25’000.
29. Oktober 2018