proj/2016/5/cons_1
Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmensidentifikationsnummer
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Statistik BFS
Bern,
Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sowie der entsprechenden Verordnung (UIDV)
Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sowie der entsprechenden
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Vorteile
Eines der Schlüsselelemente dieses Projekts ist die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Konkret wurden das UID-System und die das System begleitenden administrativen Prozesse im Rahmen von Projekten zur E-Government-Infrastruktur entwickelt. Die öffentlichen Finanzen profitieren somit direkt von den Investitionen, die im Rahmen der UID durch das BFS getätigt wurden, auch für die Implementierung einer Schweizer LOU, ohne dass bedeutende zusätzliche Investitionen nötig wären. Dabei handelt es sich um ein gutes Beispiel für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie für E-Government-Projekte.
Ein weiterer Vorteil dieses Projekts ist die Aufbereitung von Informationen. Für die Schweiz und insbesondere für die Bundesbehörden und den privaten Sektor ist es unerlässlich, über zuverlässige, korrekte Informationen zu verfügen. Die langfristige Stabilität der Informationen sowie der Rolle der LOU ist zentral, um den Regulierungsbehörden und dem privaten Sektor qualitativ hochstehende Infrastrukturen und Leistungen zu gewährleisten. Dies ist die eigentliche Qualität des UID-Systems.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil betrifft die vom BFS betriebene Preispolitik. Um die Lebensdauer des GLEIS zu gewährleisten, werden die Unternehmen, die über einen LEI verfügen möchten, aufgerufen, sich an der Finanzierung des Systems zu beteiligen, indem sie einen Eintrittsbeitrag und danach einen Jahresbeitrag an die LOU überweisen. Ein Teil der Beiträge soll der GLEIF für die Finanzierung des zentralen Systems zurückerstattet werden, während der andere Teil dazu dienen soll, dass die LOU ihre Betriebskosten decken können.
Die Beiträge müssen die Betriebskosten decken, ohne dass ein Gewinn erzielt wird. Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass die Praktiken und die zu überweisenden Beiträge je nach Land stark variieren. Das vorgestellte Modell sieht vor, möglichst tiefe Gebühren festzulegen, die ausschliesslich die durch den LEI verursachten Betriebskosten decken.
Das BFS will den Schweizer Unternehmen einen Preis anbieten, der gegenüber dem Preis, den sie für die Registrierung bei einer anderen LOU bezahlen müssten, konkurrenzfähig ist. Gleichzeitig soll gewährleistet sein, dass die Leistungen einen hohen Qualitätsstandard aufweisen. Das Erreichen des Ziels, qualitativ hochstehende Informationen und zeitliche Kontinuität der Leistungen zu gewährleisten, ist vor diesem Hintergrund zentral.
3.1.2 Finanzielle Auswirkungen
Für den Aufbau der LOU in der Schweiz durch das BFS sind nur minimale Investitionskosten nötig, bevor das System seine Kosten selber decken kann, was etwa zwei Jahre nach Aufnahme des Betriebs der Fall sein sollte. Die Investitionskosten umfassen: – die Einführung einer Applikation zur Verwaltung der LEI-Registrierungsgesuche. Die Kosten dieser Applikation werden auf CHF 70'000.– geschätzt; – die Anpassung des UID-Registers an die Anforderungen des LEI, was rund CHF 50'000.– betragen wird; – die Beteiligung an den Betriebskosten für das UID-Register, die sich auf CHF 50'000.– belaufen.
Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sowie der entsprechenden
Hinzu kommt die Vorfinanzierung der Beiträge an die GLEIF für das erste Betriebsjahr, sobald das BFS als LOU akkreditiert worden ist. Das Prinzip der GLEIF sieht vor, dass die Beiträge für das betreffende Jahr auf der Grundlage einer Schätzung im Voraus bezahlt werden. Die Anpassung der Beitragshöhe (nach oben oder unten) erfolgt jeweils im Jahr darauf.
Art der Schätzung der Kosten Ausgaben Applikation «LEI Schweiz» CHF 70'000
Anpassung des UID-Registers CHF 50'000 Beteiligung an den Betriebskosten für das CHF 50'000 UID-Register Vorfinanzierung der Beiträge an die GLEIF CHF 15'000 für das 1. Jahr Total CHF 185'000
Tabelle 6: Kostenschätzung
3.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Anpassungen im UIDG und in der UIDV auferlegen den Unternehmen keine neuen Verpflichtungen, bringen aber positive Folgen für die Wirtschaft mit sich.
Zunächst erlaubt das LEI-System den international tätigen Unternehmen, sich anhand einer einzigen, auf globaler Ebene anerkannten Nummer eindeutig zu identifizieren. Immer mehr Wirtschaftsaktivitäten mit dem Ausland erfordern einen offiziellen einheitlichen Identifikator. Dies hat den Vorteil, dass Unternehmen bei ihrer Auslandtätigkeit unterstützt werden.
Die Zuweisung des LEI ist zudem nicht verbindlich. Die betroffenen Unternehmen müssen selber dafür sorgen, dass sie all ihren Rechtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden nachkommen. Sie müssen das FinfraG einhalten und über sämtliche für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigten Spezialbewilligungen verfügen. Deshalb ist es zentral, dass klar zwischen der Zuweisung eines LEI und der Tatsache, dass alle Rechtspflichten erfüllt sind, unterschieden wird.