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AS 1999 1413

Beamtenordnung (3)

Beamtenordnung (3) (BO 3)

Änderung vom 15. März 1999

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Beamtenordnung 3 vom 29. Dezember 19641 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 3 zweiter Satz

3 ... Artikel 7 dieser Verordnung ist auch auf andere Personen anwendbar.

Art. 7 Abs. 1 dritter Satz 1 ... Für die Verleihung von Titeln, die dem Range eines Missionschefs entsprechen, ist der Bundesrat zuständig; davon ausgenommen sind die Fälle, in welchen der Bundesrat das Departement ermächtigt hat, im Einvernehmen mit dem Eidgenös- sischen Finanzdepartement Botschaftertitel zu verleihen. In den übrigen Fällen ist das Departement zuständig.

II Diese Änderung tritt am 1. April 1999 in Kraft.

15. März 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss Der Bundeskanzler: François Couchepin

1 SR 172.221.103

1999-4101 1413