AS 2002 1758
Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer
Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer
Änderung vom 14. Juni 2002
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 16. Oktober 19911 über die politischen Rechte der Ausland- schweizer wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1bis 1bis Die Anmeldung kann auch mittels einer vorgedruckten Karte erneuert werden. Die Stimmgemeinde stellt den stimmberechtigten Auslandschweizern zusammen mit dem Stimmmaterial mindestens einmal jährlich eine solche Karte zu. Diese ist unter- zeichnet und datiert zurückzusenden.
II Diese Änderung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
14. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 161.51
1758 2002-0768