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AS 2003 338

Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

Änderung vom 21. Januar 2003

Das Bundesamt für Landwirtschaft verordnet:

I Anhang 1 der Verordnung des BLW vom 23. September 19991 über die Einschät- zung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Gerä- ten zur Qualitätseinstufung wird gemäss Beilage geändert:

II Diese Änderung tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.

21. Januar 2003 Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch

1 SR 916.341.21

338 2003-0101

Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 2003 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung. V des BLW

Anhang 1 (Art. 1 Abs. 3)

Fat-O-Meater ...

3. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel

berechnet: dabei sind = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängen- den, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlacht- körpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe und x2 = Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x1 gemessen. ...

CSB-Ultra-Meater ...

3. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel

berechnet: dabei sind = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängen- den, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlacht- körpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe und x2 = Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x1 gemessen. ...

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