AS 2003 3535
Abkommen vom 28. Juli 1956 über die Einführung direkter internationaler Eisenbahntarife im Verkehr mit Kohle und Stahl im Durchgang durch das schweizerische Gebiet (mit Briefwechseln)
Abkommen vom 28. Juli 1956 über die Einführung direkter internationaler Eisenbahntarife im Verkehr mit Kohle und Stahl im Durchgang durch das schweizerische Gebiet (mit Briefwechseln)
SR 0.742.404.1; AS 1957 381
Kündigung des Übereinkommens Am 5. Juni 2003 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Hohe Behörde und im Namen der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), welche im Jahr 2002 aufgehoben wurde, auf Grund des Beschlusses der Kommission vom 12. April 2002 (2002/275/EGKS) das vorgenannte Abkommen gemäss seinem Artikel 11 gekün- digt. Durch die Kündigung werden das Abkommen sowie seine Ergänzungsproto- kolle1 aufgehoben. Die Kündigung des Abkommens und seiner Protokolle wird am 5. Dezember 2003 wirksam.
1 SR 0.742.404.11; AS 1978 1399 und SR 0.742.404.12; AS 1986 2260
2003-1594 3535
Einführung direkter internationaler Eisenbahntarife im Verkehr AS 2003 mit Kohle und Stahl im Durchgang durch das schweizerische Gebiet