AS 2004 4567
Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung)
Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung)
Änderung vom 10. November 2004
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Fahrten-Kontingentsverordnung vom 1. November 20001 wird wie folgt geän- dert:
3bis Für das Jahr 2004 erhöht sich der Anteil der den Kantonen zugeteilten Bewilli- gungen für Binnentransporte in dem Umfang, in dem die grenzüberschreitenden Bewilligungen nicht benötigt werden. Die Kantone dürfen die zusätzlichen Bewilli- gungen nur nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erteilen.
Art. 10 Abs. 2
2 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunika-
tion kann festlegen, dass eine Tageskarte nur noch zwei Bewilligungen entspricht, wenn bis Ende 2004 auch mit den zusätzlichen Binnentransportbewilligungen nach Artikel 3 Absatz 3bis der Bedarf nicht gedeckt werden kann.
II Diese Änderung tritt am 11. November 2004 in Kraft.
10. November 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 740.11
2004-2209 4567
Fahrten-Kontingentsverordnung AS 2004