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AS 2008 4863

Zollabkommen über Behälter von 1972

Zollabkommen über Behälter von 1972

SR 0.631.250.112; AS 1977 647

Übersetzung1 Änderung der Anlagen 1 und 4 Vom Eidgenössischen Finanzdepartement genehmigt am 21. April 20082 In Kraft getreten für die Schweiz am 20. Juli 2008

Anlage 1

Ziff. 1

Die Ziffer 1 wird wie folgt geändert: «1. Die Behälter müssen gemäss internationaler Norm ISO 6346 an einer geeigne- ten, gut sichtbaren Stelle eine dauerhafte Aufschrift mit den folgenden Angaben tragen: a) Die Bezeichnung des Eigentümers oder Halters, die Einzelnummer und die Kontrollziffer des Behälters wie es die Norm ISO 6346 und ihre Anlagen vorsehen. b) Das Eigengewicht des Behälters einschliesslich der fest angebrachten Aus- rüstung.»

Ziff. 2

Die Ziffer 2 wird aufgehoben.

Ziff. 3

Die Ziffer «3» wird zur Ziffer «2».

Anlage 4 Art. 4, Ziff. 11a), zweiter Absatz An den gegenwärtigen Text ist folgender Satz einzufügen: «Bei Behältern mit Schiebeplanen ist ein Überfall ebenfalls nicht erforder- lich.»

1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2008 4863).

2 Gemäss Art. 241 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006 (SR 631.01).

2008-2147 4863

Zollabkommen über Behälter von 1972 AS 2008

Art. 5 Artikel 5 ist wie folgt zu ändern:

«Art. 5 Behälter mit Schiebeplanen 1. Die Artikel 1, 2, 3 und 4 gelten auch für Behälter mit Schiebeplanen, soweit sie darauf anwendbar sind. Ausserdem müssen diese Behälter den Bestimmungen dieses Artikels entsprechen.

2. Schiebeplanen, Boden, Türen und andere Bestandteile des Behälters müssen den

Erfordernissen in Artikel 4, Absätze 6, 8, 9 und 11 oder denen in nachstehenden Buchstaben a)−f) entsprechen: a) Schiebeplane, Boden, Türen und alle weiteren Bestandteile des Behälters müssen so zusammengefügt sein, dass sie ohne Hinterlassung sichtbarer Spuren nicht geöffnet oder geschlossen werden können. b) Die Schutzdecke muss den festen Teil am Behälterdach um mindestens ¼ des tatsächlichen Abstands zwischen den Spanngurten überdecken. Die Schutzdecke muss den festen Teil am Behälterboden um mindestens 50 mm überdecken. Die horizontale Öffnung zwischen der Schutzdecke und dem festen Teil des Behälters darf 10 mm, senkrecht an einer beliebigen Stelle der Längsachse des Behälters gemessen, nicht überschreiten, wenn der Behälter zollamtlich verschlossen ist. c) Die Führung der Schiebeplane und andere bewegliche Teile müssen so zusammengefügt sein, dass zollamtlich verschlossene Türen und andere bewegliche Teile nicht ohne Hinterlassung sichtbarer Spuren von aussen geöffnet oder geschlossen werden können. Die Führung der Schiebeplane und andere bewegliche Teile müssen so zusammengefügt sein, dass der Zugang zum Behälter ohne Hinterlassung sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Das System ist in Zeichnung 9 im Anhang zu diesen Bestimmungen dar- gestellt. d) Der waagerechte Abstand zwischen den Ringen für den Zollverschluss darf an den festen Bestandteilen des Behälters 200 mm nicht übersteigen. Der Abstand kann auch grösser sein, darf jedoch höchstens 300 mm auf jeder Seite des Holms betragen, wenn die Art der Konstruktion des Behälters und die Schutzdecke als solche jeden Zugang zum Behälter verhindern. Die in Buchstabe b) enthaltenen Bestimmungen müssen in jedem Fall erfüllt sein. e) Der Abstand zwischen den Spanngurten darf höchstens 600 mm betragen. f) Die Befestigungsmittel zur Befestigung der Schutzdecke an den festen Bestandteilen des Behälters müssen den Erfordernissen in Artikel 4, Absatz 9 entsprechen.»

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Folgende neue Zeichnung 9 ist den vorhandenen Zeichnungen hinzufügen:

Zeichnung Nr. 9

Beispiel einer Konstruktion eines Behälters mit Schiebeplanen

Zeichnung 9.1

Zeichnung 9.2 Laderaum- Schutz- boden decke Dichtlippe

Spanngurte

Befestigungs- Befestigungs- ring seil

Zeichnung 9.1 Befestigungs- Zeichnung 9.3 seil Abstand zwischen den Spanngurten

Zeichnung 9.2 Sketch No.9.3 Schutzdeckenführung und Überfall - oben Schutzdeckenüberfall - unten

Dach Spann- vorrichtung Laufschiene für Spanngurt Dicht- Oberer Rahmen lippe Pfosten

Schiebeplane Die Schutzdecke muss mindestens Spanngurt ¼ des Abstands Laderaumboden Pfosten- zwischen den Die Schutzdecke laufschiene Spanngurten muss mindestens überlappen

50 mm überlappen

Schiebeplane Planenöse Unterer Rahmen Pfosten Befestigungsseil

Ring am unteren Haken für Spanngurt Rahmen

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