AS 2008 5181
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
Änderung vom 29. Oktober 2008
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz vom 10. Mai 20001 wird wie folgt geändert:
Art. 34 Abs. 4 Einleitungssatz (betrifft nur den französischen Text) und Bst. b
4 Bei drei- und mehrschichtigen Arbeitszeitsystemen, bei denen der Arbeitnehmer
oder die Arbeitnehmerin alle Schichten durchläuft, gilt Folgendes: b. der Schichtwechsel hat von der Früh- zur Spät- und von dieser zur Nacht- schicht (Vorwärtsrotation) zu erfolgen; eine Rückwärtsrotation ist aus- nahmsweise zulässig, wenn die Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen schriftlich darum ersucht;
II Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft.
29. Oktober 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 822.111
2007-2232 5181
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz AS 2008
5182