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AS 2008 5739

Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich

Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)

Änderung vom 12. November 2008

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 22. November 20061 über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich wird wie folgt geändert:

Art. 13a Gebühren im Bereich Stromversorgung und Energieproduktion Das Bundesamt und die Elektrizitätskommission (ElCom) erheben Gebühren na- mentlich für Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit: a. der Stromversorgung; b. den Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen; c. den Zuschlägen auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze.

Anhang 1 Ziff. 2 Aufgehoben

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

12. November 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 730.05

2008-2385 5739

Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich AS 2008

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