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AS 2009 5885

Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union

Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union

SR 0.973.264.92; AS 2008 2039

Änderung des Rahmenabkommens In Kraft getreten mit Wirkung ab 20. Mai 2009

Übersetzung1

Schweizerische Botschaft Warschau, den 10. Juni 2009 Warschau

Aussenministerium der Republik Polen Warschau

Die Schweizerische Botschaft entbietet dem Aussenministerium der Republik Polen ihre besten Empfehlungen und beehrt sich, dem Ministerium mit Bezug auf dessen Note Nr. DPT-II-2262-8-2007/KP/308 vom 16. Dezember 2008 über das Rahmen- abkommen vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des schweizerisch- polnischen Zusammenarbeitsprogramms mitzuteilen, dass sich der Bundesrat am 20. Mai 2009 damit einverstanden erklärt hat, dass der in Artikel 6 Absatz 6 ver- wendete Wortlaut «bei der Nationalbank der Republik Polen» als «bei der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK)» zu lesen ist.

Die oben erwähnte Note der Republik Polen und diese Antwortnote bilden ein Übereinkommen zwischen der Schweiz und Polen zur Änderung des Rahmenab- kommens vom 20. Dezember 2007. Die Schweiz schlägt vor, dieses Übereinkom- men rückwirkend auf den 20. Mai 2009, das Datum der Genehmigung dieser Ände- rung durch den Bundesrat, in Kraft zu setzen. Die Botschaft wäre dem Ministerium deshalb dankbar, wenn es ihm die Annahme dieses Vorschlags und damit das Datum des Inkrafttretens der Änderung bestätigen könnte.

Die Botschaft benützt auch diesen Anlass, um das Ministerium der Republik Polen ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2009-2221 5885

Durchführung des Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der AS 2009 wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten EU. Rahmenabkommen mit Polen

Übersetzung2 Aussenministerium Warschau, den 21. Juli 2009 der Republik Polen Warschau

Schweizerische Botschaft Warschau

Das Aussenministerium der Republik Polen entbietet der Schweizerischen Botschaft in Warschau seine besten Empfehlungen und beehrt sich, ihr zu bestätigen, dass sie am 12. Juni 2009 ihre Note Nr. 36/09 vom 10. Juni 2009 erhalten hat, in der das Ministerium über die Zustimmung zu den Änderungen informiert wird, die am Wortlaut des Rahmenabkommens vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schwei- zerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchfüh- rung des schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäi- schen Union angebracht werden müssen. Das Aussenministerium der Republik Polen benützt diesen Anlass um mitzuteilen, dass es damit einverstanden ist, dass diese Änderungen auf den 20. Mai 2009 in Kraft treten.

Das Aussenministerium der Republik Polen möchte die Schweizerischen Botschaft in Warschau noch einmal seiner ausgezeichneten Hochachtung versichern.

2 Übersetzung des polnischen Originaltextes.

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